Zahlungsverzug in der PKV
Zahlungsverzug in der PKV
Zahlungsverzug bei den Krankenkassenbeiträgen kann schnell weitreichende Folgen haben. Für den Versicherten in der PKV oder freiwillig Versicherte in der GKV ist deswegen die richtige Strategie von besonderer Bedeutung.
Was ist Zahlungsverzug eigentlich?
Genau wie bei vielen anderen Verträgen mit zwei Parteien besteht das Prinzip in der Privaten Krankenversicherung darin, dass die eine Partei eine Leistung zusichert (Übernehme der Behandlungskosten) und die andere Partei dafür einen monatlichen Betrag (PKV-Beitrag) zahlt.
Gewöhnlich wird dafür ein fester Zahlungstermin vereinbart, bis zu dem der Monatsbeitrag gezahlt werden muss. Überschreitet der Versicherte diesen Termin, dann gerät er in Zahlungsverzug. Wenn Sie als Versicherter versehentlich einige Tage überfällig sind, hat das noch keinen besonderen Einfluss auf Ihre PKV. Dies ändert sich, wenn der Verzug andauert und die Rückstände zur Krankenversicherung anwachsen.
Konsequenzen aus dem Verzug der Beiträge
Die Folgen eines Zahlungsverzugs staffeln sich. Sie hängen davon ab, wie lange der Rückstand andauert und was Sie unternehmen, um ihn zu beenden. Eines wird allerdings nicht passieren: Die PKV wird den Vertrag nicht komplett kündigen und Sie ohne eine Krankenversicherung lassen.
Es passiert aber Folgendes:
Bei einem Rückstand weist die Private Krankenversicherung schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten auf den Rückstand hin.
Es erfolgt die Aufforderung, den Beitragsrückstand auszugleichen und die umfassende und verständliche Information, welche Auswirkungen der Zahlungsverzug hat. Auch ein Hinweis, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen, ist vorgeschrieben.
Einen Monat nach Erhalt der Mahnung sollte der Rückstand nicht mehr über einem Monatsbeitrag liegen, sonst wird der Versicherungsschutz ruhend gestellt. Notfallmaßnahmen, Schmerzbehandlung und die Versorgung Schwangerer erfolgen trotzdem.
Was tun?
Wenn sich ein Zahlungsverzug abzeichnet, handeln Sie.
Lassen Sie sich beraten, ob Sie in einen günstigeren Tarif wechseln können.
Prüfen Sie Ihre Optionen auf Zuschüsse durch öffentliche Stellen.
Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter über den Wechsel in den Notlagentarif und eine angemessene Ratenzahlung.
Sichern Sie immer den Schutz durch Ihre PKV und reagieren sofort bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsverzug.