Vorerkrankungen
Welche Rolle spielen Vorerkrankungen in der privaten Krankenversicherung?
Vorerkrankungen sind ein wichtiges Thema in der privaten Krankenversicherung (PKV). Sie werden vom Versicherungsunternehmen abgefragt und spielen bei der Kalkulation der Beiträge eine Rolle.
Grundsätzlich soll die Abfrage von Vorerkrankungen ein Bild über potentielle zukünftige Risiken ergeben. Vor diesem Hintergrund erfasst das Versicherungsunternehmen nicht alle Krankheiten, sondern folgt einem Abfragekatalog.
Erfasst wird u.a. die Vorgeschichte:
- schwerwiegender Krankheiten
- chronischer Erkrankungen
- operativer Eingriffe
- stationärer Aufenthalte für wesentliche Behandlungen
- psychotherapeutischer Behandlungen
- ggf. von Unfällen und Unfallfolgen
Aus den Vorerkrankungen wird je nach Sachlage ein versicherungsmedizinischer Zuschlag kalkuliert, der Bestandteil des Beitrags für die private Krankenversicherung wird. Er wird auch Risikozuschlag genannt.
Je nach Art der Vorerkrankungen gilt der Risikozuschlag insgesamt für die gesamte Dauer der privaten Krankenversicherung (PKV) oder nur für einen festgelegten Zeitraum.
Abfrage von Vorerkrankungen, Gesundheitsprüfung und Voruntersuchungen
Je nach Angebot und Versicherungsunternehmen kann neben der Abfrage der Vorerkrankungen auch eine ärztlich-medizinische Voruntersuchung den Gesundheitszustand des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bewerten. Hier entscheidet das Versicherungsunternehmen nach der konkreten Situation.
Grundsätzlich ist der Kunde zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe über seine Vorerkrankungen verpflichtet, auch, wenn dazu keine weiteren Voruntersuchungen oder Gesundheitsprüfungen durch einen Arzt durchgeführt werden. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann das im Ernstfall schwerwiegende Auswirkungen auf seinen Versicherungsschutz bis hin zur Leistungsverweigerung haben.
Vertragsschluss nach Angabe von Vorerkrankungen
Das Versicherungsunternehmen kann anhand der Vorerkrankungen einen versicherungsmedizinischen Zuschlag (Risikozuschlag) erheben oder die Aufnahme in die PKV verweigern.
Anwartschaftsversicherungen bei Vorerkrankungen
Verschiedene Möglichkeiten, die Auswirkungen von Vorerkrankungen zu reduzieren oder zu kontrollieren, sind auf dem Markt zu finden. Eine davon ist die sogenannten Anwartschaftsversicherung. Sie wird zeitlich vor der eigentlichen PKV abgeschlossen und mit meist sehr geringen Beiträgen bedient. Ihre einzige Aufgabe ist das Aufrechterhalten einer späteren Zugangsberechtigung zur privaten Krankenversicherung, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Die Anwartschaftsversicherung empfiehlt sich vor diesem Hintergrund, wenn eine spätere Versicherung in der PKV angestrebt wird oder wahrscheinlich ist, die Bedingungen dafür jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Das kann bspw. das Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sein. Eine Anwartschaftsversicherung stellt den Gesundheitszustand zu dem Zeitpunkt fest, an dem sie geschlossen wird, und nimmt die vorliegenden Vorerkrankungen auf. Wird später eine vollumfängliche PKV geschlossen, gelten die Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt der Anwartschaftsversicherung bestanden haben. Eine Anwartschaftsversicherung kann in diesem Zusammenhang dazu beitragen, dass eventuelle weitere Vorerkrankungen nicht berücksichtigt werden müssen bei einem späteren Abschluss der PKV.
Eine Anwartschaftsversicherung kann auch als Überbrückung genutzt werden, wenn das Einkommen vorübergehend unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt (z.B. im Rahmen der Elternzeit).
Zählen Erkrankungen während der Versicherungslaufzeit nach der Genesung zu den Vorerkrankungen?
Weitere erworbene Vorerkrankungen erlangen in der privaten Krankenversicherung dann Bedeutung, wenn ein Wechsel des Versicherungsunternehmens erfolgen soll und die Grundlagen für die Absicherung in der PKV neu evaluiert werden. Erkrankungen während der Versicherungslaufzeit wirken sich nicht unmittelbar auf die individuellen Versicherungsbeiträge aus.