Unterschrift im Antrag
Warum ist die Unterschrift im Antrag von Bedeutung?
Wie bei jedem anderen Vertrag auch, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) nur dann rechtsgültig, wenn eine Unterschrift im Vertrag geleistet worden ist.
Allerdings unterscheidet sich der Abschluss der PKV von anderen Verträgen in einigen Punkten dennoch. Der wichtigste ist, dass zwischen der Beantragung und der Zusicherung eine Prüfung der Angaben des Versicherten erfolgt. Der Vertragsschluss erfolgt also nicht unmittelbar und nicht vorbehaltlos.
Antragstellung vor Vertragsschluss
Der Kunde stellt zunächst einen Antrag auf Aufnahme in die private Krankenversicherung bei dem Versicherungsunternehmen, das ihm das passende Angebot machen kann.
Das Angebot setzt sich zusammen aus den Beiträgen für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, den Leistungen für die Altersrückstellungen und ggf. verschiedenen Risikozuschlägen, die sich u.a. aus der Krankenvorgeschichte des Kunden ergeben.
Der Antrag wird zunächst mit einer einseitigen Unterschrift eingereicht, das Versicherungsunternehmen beginnt mit der Prüfung der Versicherbarkeit.
Zählt die Unterschrift erst im Antrag oder bereits bei der Voranfrage?
Der Kunde reicht zunächst seinen Antrag auf Aufnahme in die Krankenversicherung ein. Damit das Versicherungsunternehmen mit der Prüfung beginnen kann, muss allerdings die Unterschrift in diesem Antrag bereits vorliegen.
D.h.: Bereits die unterschriebene Anmeldung bzw. der Antrag auf Aufnahme hat rechtsverbindliche Wirkung für die Seite des Kunden. Unberührt ist das Widerrufsrecht (da eine Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung besteht, müssen hier besondere Bedingungen berücksichtigt werden, es kann nicht „einfach so“ vom Vertrag zurückgetreten werden, ohne, dass eine alternative Krankenversicherung nachgewiesen werden kann)
Abweichende Bedingungen bei einer Voranfrage
Die Voranfrage ist generell unverbindlich. Sie erfolgt auf Basis der Angaben des Kunden über seinen Gesundheitsverlauf und mögliche Vorerkrankungen oder operative Eingriffe.
Die Voranfrage wird durch das Versicherungsunternehmen mit einem Angebot beantwortet. An dieser Stelle erfolgt meist eine genauere Prüfung aller Angaben, bevor der Antrag gestellt wird.
Die Voranfrage kann dann erfolgen, wenn Risikozuschläge erwartet werden und der Kunde möglicherweise zur Vorbereitung eines Wechsels prüfen möchte, wie sehr diese zu Buche schlagen. Auch das Versicherungsunternehmen kann nach der Voranfrage genauere Auskunft verlangen. Erst danach beginnt der Vertragsschluss mit der Antragstellung. Hier wird auch die Unterschrift im Vertrag bedeutsam.
Antragstellung in der privaten Krankenversicherung und Angabe von persönlichen Daten
Im Rahmen der Antragstellung werden Gesundheitsdaten abgefragt. In der Regel ist diese Abfrage anstelle einer Gesundheitsprüfung der erste Schritt zum Versicherungsvertrag in der PKV.
Die Gesundheitsdatenabfrage erfragt je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich lange Zeiträume. Die Wahrheit der Antworten beeinflussen die Gültigkeit des späteren Versicherungsschutzes. Mit der Unterschrift im Antrag bestätigt der Kunde den Wahrheitsgehalt.
Zu beachten: Die Abfrage kann mehrere Seiten umfassen. Zum Teil sind auf den Rückseiten Hinweise und Angaben vermerkt. Im Zweifel zeichnen Sie jede Seite mit Ihrer Unterschrift ab, um spätere Nachweislücken im Antrag auszuschließen.