Übertragungswert in der PKV
Übertragungswert
Der Übertragungswert hat eine wichtige Bedeutung beim Wechsel des Tarifs oder der privaten Krankenversicherung insgesamt.
Als Übertragungswert wird der Wert bezeichnet, der bei einem Wechsel vom Versicherten mitgenommen werden kann. Der Wert beschreibt die angesammelten Altersrückstellungen in einem Tarif.
Der Übertragungswert entspricht hierbei der Altersrückstellung, die der Versicherte bei seinem alten Tarif bereits angesammelt hat. Die Berechnung des Übertragungswertes orientiert sich am Basistarif.
Auch die gesetzliche Rückstellung der Einzahlungen, die zehn Prozent beträgt, wird in den Übertragungswert mit eingerechnet.
Der Übertragungswert kann nicht bei einem Wechsel zu der gesetzlichen Krankenversicherung angewendet werden. Die Altersrückstellungen verbleiben beim bsiherigen Versicherungsunternehmen und gehen in die Tarifallgemeinheit über, wenn der Kunde das Versicherungsunternehmen verlässt.
Der Übertragungswert wurde mit dem 01.01.2009 eingeführt. Personen, die bereits davor versichert waren und nun wechseln möchten, können die Altersrückstellungen im Sinne des Übertragungswerts in andere Tarife mitnehmen. Zugrunde liegt die Berechnung des Basistarifs. Beim Wechsel des Versicherungsunternehmens gehen Altersrückstellungen verloren.