Ausgezeichnete Tarife Top-Preis-Leistung
Private Krankenversicherung
Tarifvergleich 2024/2025
1 Teilen Sie uns
Ihre Wünsche mit
2 Wir suchen den
passenden Anbieter
3 Sie erhalten kostenfrei
unsere Empfehlung
Für wen ist die Krankenversicherung?
weiter
Geburtsdatum von Ihnen / Ihres Partners / Ihrem Kind
Wie sind Sie derzeit versichert?
Wie ist Ihr derzeitiger Berufsstatus?
Wie möchten Sie im Krankenhaus abgesichert sein?
Ist Ihnen eine Chefarztbehandlung wichtig?
Sind Ihnen Zahnleistungen wichtig?
In welcher Region wohnen Sie?
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld ...

Eine passende private Krankenversicherung wird gesucht.

Jetzt kostenfreies Angebot erhalten - bis zu 65% sparen!

Warum benötigen wir Ihre Kontaktdaten?

Ausgezeichnete Leistungen

  • Alle Anbieter / Tarife im Vergleich
  • Beste Zahnleistungen
  • Bestes Preis-Leistung-Verhältnis
  • 45.000 Kunden vergleichen mit uns
Unser Versprechen gehalten
Wir freuen uns über so viele zufriedene Kunden und tolle Bewertungen
  • Erfahren:
    Über 45.000 Kunden vergleichen regelmäßig mit uns.
  • Persönlich:
    Unsere Experten beraten Sie am Telefon.
Kundenbewertungen
4.4 / 5.0 Werner R.
Sehr gute Möglichkeit, eine passende Krankenvers ...
4.9 / 5.0 Anja Becker
Danke - super Service und das alles kostenlos ...
100%

Jetzt kostenfrei vergleichen

Standardversicherung in der PKV

 

Seit 1994 bieten alle privaten Krankenversicherer einen sogenannten Standardtarif an. Der Tarif richtet sich in erster Linie an Rentner und langjährig Privatversicherte, die nach einer günstigen Alternative zu ihrem bisherigen PKV-Tarif suchen. Die Leistungen entsprechen in etwa dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Wechsel in den Standardtarif ist allerdings nur innerhalb der Versicherungsgesellschaft möglich, bei der Sie bereits Mitglied sind.


Für wen steht der Standardtarif offen?

Der Abschluss eines Standardtarifs ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. Zum einen müssen Sie mindestens zehn Jahre privat versichert sein und vor dem Jahr 2009 in die PKV eingetreten sein. Zusätzlich müssen Sie eines der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Sie sind älter als 64 Jahre
  • Sie erhalten bereits eine Rente und erreichen mit Ihren Einkünften nicht die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt, doch Ihr Bruttoeinkommen liegt unterhalb der derzeit gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wie hoch sind die Beiträge für den Standardtarif?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Jeder Versicherer verwendet eine andere Beitragskalkulation. Es ist lediglich festgelegt, wie hoch die Beiträge maximal ausfallen dürfen. Der Standardtarif darf den aktuell gültigen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Für 2016 beträgt dieser Höchstsatz 665,29 Euro (ohne Pflegeversicherung). Die konkreten Beträge ändern sich jedoch in jedem Kalenderjahr.

Sie können jedoch Ihre bereits angesparten Altersrückstellungen mitnehmen, wenn Sie in den Standardtarif wechseln. Dadurch liegt der tatsächliche Beitrag meist deutlich unter dem Höchstsatz. Eine weitere Ersparnis ergibt sich für verheiratete Versicherungsnehmer. Wenn der Ehepartner ebenfalls in der PKV versichert ist, darf die Prämie für beide Ehepartner nämlich nicht mehr als 150 % des besagten Höchstbeitrags betragen. Sie sollten allerdings beachten, dass bestehende Risikozuschläge bei einem Wechsel in den Standardtarif erhalten bleiben.


Welche Leistungen bietet der Standardtarif?

Bei einem Wechsel erhalten Sie annähernd die gleichen Leistungen wie ein normales Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie genießen jedoch einen Vorteil: Sie dürfen wie ein Privatpatient jeden Facharzt Ihrer Wahl aufsuchen, ohne vorher eine Überweisung beim Hausarzt einzuholen. Allerdings erhalten Sie im Standardtarif keine Beihilfen für Rehamaßnahmen, Kur, Psychotherapie, Krankentagegeld oder Haushaltshilfe.


Standardtarif oder Basistarif?

Neben dem Standardtarif bieten die privaten Krankenkassen auch den Basistarif an. Beide Tarifarten sind nicht identisch. Der Standardtarif ist im Regelfall günstiger. Die Ermäßigung für den Ehepartner existiert im Basistarif beispielsweise nicht. Dafür ist der Leistungsumfang des Standardtarifs etwas geringer und Sie haben keine Möglichkeit, Zusatzleistungen in den Vertrag aufzunehmen.