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Sozialversicherung

Welche Leistungen deckt die Sozialversicherung?

Die Sozialversicherung ist eine Einrichtung, die eine Versorgung mit grundlegenden medizinischen Bedürfnissen sicherstellt und eine Sicherung im Alter realisiert. Die Sozialversicherung ist Teil eines dualen Absicherungssystems, das zwischen privaten und öffentlichen Trägern geteilt ist.

Die Sozialversicherung ist gesetzlich geregelt. Das betrifft sowohl den Rahmen ihrer Mitgliedschaft als auch die versicherten Ansprüche und Leistungen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung deckt Kosten medizinischer Behandlungen. Ihr Leistungsspektrum wird nach einem gesetzlichen Anforderungskatalog geregelt. Er deckt verbindlich ab, welche Leistungen dem Patienten über die Sozialversicherung für seine nötigen medizinischen Behandlungen erstattet werden.

Die Abrechnung in der Sozialversicherung wird zwischen Arzt bzw. behandelnder Stelle (also auch einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis) geregelt, der Patient ist darin nicht involviert. Der Arzt stellt seine erbrachten Leistungen entsprechend den Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammen und rechnet mit der Kasse unmittelbar ab.

Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Sowohl in der gesetzlichen Absicherung als auch in der privaten Krankenversicherung wird die Versicherung von Pflegeleistungen vorausgesetzt.

Die Pflegeversicherung wird getrennt von der Krankenversicherung verwaltet.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in das Absicherungsspektrum der Sozialversicherung gerechnet. Sie wird jedoch getrennt von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geregelt. So ist die Verpflichtung zur Zahlung der Rentenversicherung verschieden von der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Leistungen nach einem Unfall, die unmittelbar zur Absicherung des Lebensunterhalts nötig werden. Unabhängig davon werden von der Krankenversicherung medizinische Behandlungskosten getragen.

Wer unterliegt der Versicherungspflicht in den Sozialversicherung?

Jeder Angestellte und Arbeitnehmer muss sich in der Sozialversicherung absichern. Beiträge hierzu werden grundlegend aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Aufteilung ist jedoch nicht paritätisch geregelt.

Ausnahmen für die Absicherung in der Sozialversicherung bilden:

  • Selbstständige und selbstständig tätige Freiberufler
  • Angestellte und Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
  • Beamte und Beihilfeberechtigte
  • je nach Sachlage auch Studierende

Welche Unterschiede bestehen zwischen der Sozialversicherung und der privaten Absicherung?

Grundlage des dualen Systems der Absicherung von medizinischen und pflegerischen Kosten, ist die Aufteilung zwischen öffentlicher und privater Trägerschaft der entsprechenden Versicherungen. Vor diesem Hintergrund können diejenigen, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, ihre Absicherung frei wählen.

Dabei muss grundlegend eine Krankenversicherung vorliegen, denn die ist auf gesetzlicher Grundlage obligatorisch (SGB V, Sozialversicherungspflicht).

Unterschiede bestehen in der Gewährung der Leistungen. Sie werden in der Sozialversicherung für alle Versicherten gleich gewährleistet und speisen sich aus allgemeinverbindlichen gesetzlichen Regeln.

Die private Absicherung wird auf Grundlage der Vertragsfreiheit zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden direkt geschlossen. Die vereinbarten Leistungen können in diesem Zusammenhang individualisiert werden.