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Skoliose

 

Bei einer Skoliose handelt es sich um eine Schiefstellung oder Krümmung der Wirbelsäule. Diese Wirbelschädigung entsteht meist schon in der Kindheit und wird medizinisch entsprechend früh diagnostiziert. Wer sich um eine Aufnahme in der PKV bemüht, weiß deshalb in der Regel über diese Vorerkrankung Bescheid und muss sie bei der Gesundheitsprüfung angeben. Viele private Krankenversicherungen verlangen dann vom betroffenen Versicherungsnehmer entweder einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss.


Warum reagiert die PKV beim Thema Skoliose so empfindlich?

Für die PKV geht mit einer Skoliose-Erkrankung ein schwer kalkulierbares finanzielles Risiko einher, das eine Reihe hoher Folgekosten nach sich ziehen kann. Dies reicht von Kostenerstattungen für Massagen und Krankengymnastik bis hin zur Anfertigung eines Spezialkorsetts oder in schwerwiegenden Fällen auch einer Operation.


Risikozuschlag oder Leistungsausschluss?

Wenn Sie mit einer Skoliose-Vorerkrankung einen PKV-Antrag stellen, bietet Ihnen der Versicherer meist die Wahl zwischen Risikozuschlag und Leistungsausschluss an. Was heißt dies konkret? Bei einem Risikozuschlag zahlen Sie einen Aufschlag auf Ihre normale Versicherungsprämie. Die genaue Höhe des Risikozuschlags hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab und von der Schwere der Skoliose. Um diese bewerten zu können, wird Ihr Versicherer die Ergebnisse einer ärztlichen Untersuchung sehen wollen.

Bei einem Leistungsausschluss verzichten Sie in Ihrem Vertrag ausdrücklich auf alle Kostenerstattungen für medizinische Behandlungen, die im Zusammenhang mit der Skoliose-Erkrankung stehen. Sie müssen also eventuelle Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen.


Überprüfung der Klauseln möglich

Ein Leistungsausschluss oder ein Risikozuschlag kann aber nachträglich aus der Police gestrichen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über einen längeren Zeitraum wegen der Erkrankung nicht in Behandlung waren. Alternativ kann ein Arzt auch feststellen, dass die Erkrankung vollkommen ausgeheilt ist. Am besten achten Sie darauf, dass dieses Recht auf Überprüfung schriftlich in Ihrem Vertrag fixiert ist und zusätzlich genaue Fristen angegeben sind. Dann wissen Sie, wann Sie eine Vertragsänderung beantragen dürfen.