Selbstmord
Wann liegt ein (versuchter) Selbstmord vor?
Als Selbstmord oder Suizid wird die gezielte Selbsttötung einer Person bezeichnet. Dabei wird auf die Art und Weise nicht abgestellt. Vor diesem Hintergrund ist ein Selbstmord ggf. nicht leicht zu erkennen, wenn er nicht mit einer entsprechenden Nachricht oder Botschaft bezeichnet wird.
Versuchter Selbstmord
Als versuchter Selbstmord wird die Handlung einer Person beschrieben, die sich selbst erheblich verletzt mit dem Ziel, ihr Leben zu beenden. Die Art der Verletzungen können durch toxische Substanzen oder das Herbeiführen physischer Schäden unterschieden werden.
Da ursprünglich eine Tötungsabsicht vorgelegen hat, sind die Verletzungen häufig schwerwiegend und ziehen nicht selten dauerhafte Schäden nach sich.
Die Frage im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung lautet hier meist: Kann die Versicherung ein bewusstes Eigenverschulden behaupten und von den Leistungen zurücktreten?
Abgrenzung: Unfall mit schweren Verletzungen
Die Frage nach der Kostenübernahme für Behandlungskosten nach schweren Unfällen stellt sich nicht, wenn Ursache ein nicht vorsätzlich herbeigeführter oder in Kauf genommener Unfall war. Hier leistet die private Krankenversicherung (PKV) im Rahmen des vereinbarten Behandlungsumfangs und ggf. zusätzlicher Leistungen.
Wer trägt die Kosten für einen medizinischen Einsatz nach einem gescheiterten Selbstmord?
Die Frage nach der Kostenübernahme für Einsatz- und Behandlungskosten, wenn die Behandlung erst durch einen gescheiterten Selbstmord nötig wird, wird nicht einheitlich beantwortet.
Grundsätzlich kann die PKV eine Kostenübernahme zurückweisen, wenn die Ursache für eine Behandlung selbstverschuldet oder grob vorsätzlich war.
Welche Leistungen können zur Verhinderung eines Selbstmordes versichert werden?
Grundlegender diskutiert werden diejenigen Leistungen, die zur Behandlung insbesondere einer Depression nötig sind. Zentral zählt dazu eine Psychotherapie, in der Regel mit psychiatrischer Begleitung und entsprechender Medikation.
Einschluss ambulanter und stationärer Behandlungsmethoden
Meist wird bei der entsprechenden Absicherung nicht unterschieden zwischen Behandlungen, die ambulant durchgeführt werden, und solchen, die in geschlossenen Einrichtungen erfolgen. Besonders im Zusammenhang mit geplantem oder befürchtetem Selbstmord, erlangen diese Leistungen eine zentrale Bedeutung.
Die Tarifgestaltung zur Abdeckung von Leistungen zur Behandlung psychischer Erkrankungen, ist dabei je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Vor allem Dauer und Gesamtumfang der Behandlungen und die Höhe der anteilig übernommenen Kosten variiert und muss vor diesem Hintergrund schon vor Abschluss der PKV verglichen werden.
Einschluss von psychotherapeutischen Behandlungsmethoden auch in der Beihilfeversicherung
Beamte und Beihilfeberechtigte erhalten grundsätzlich einen Anteil aller Kosten erstattet, die ihnen für medizinische Versorgung entstehen. Gerade bei umfangreicheren Behandlungen ist jedoch eine Beihilfeversicherung nötig, die den verbliebenen Anteil der Kosten auffängt. Wird zur Behandlung einer Depression und zur Verhinderung eines Selbstmordes ein Krankenhausaufenthalt unumgänglich, müssen diese Kosten gedeckt werden. Beihilfeberechtigte sollten auf entsprechende Klauseln Wert legen.