Selbstbeteiligung Krankenhaus
Welche Bedeutung hat die Selbstbeteiligung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine grundsätzlichen für Kosten bei einem Aufenthalt im Krankenhaus erhoben. Vielmehr erlauben die individuellen Möglichkeiten eine passende Einstellung der PKV auch bei den Leistungen im stationären Aufenthalt.
Anpassung der Beiträge über die Selbstbeteiligung
Die variierbaren Selbstbeteiligungen gehören zum Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung dazu. Kosten für Behandlungen im Krankenhaus sind regelmäßig hoch. Sie voll zu versichern, bedeutet meist, auch höhere Beiträge in Kauf zu nehmen.
Die Mehrzahl der Versicherungsunternehmen bietet ihren Kunden jedoch entweder die optionale Anpassung aller Tarife an, oder zumindest den Abschluss einzelner Angebote, die eine jeweils gestaffelte Selbstbeteiligung umfassen.
Pauschale Selbstbeteiligung
Je nach Versicherungsunternehmen kann für die PKV eine pauschale Selbstbeteiligung eingesetzt werden, wenn eine Behandlung im Krankenhaus nötig wird. Sie gilt meist für alle Behandlungskosten und wird bis zu ihrer Ausschöpfung berechnet. Kosten darüber übernimmt die Versicherung vollständig.
Die Selbstbeteiligung im Krankenhaus kann je Behandlung oder je nach Versicherungsjahr festgelegt werden. Auch Härtefall-Regelungen oder bestimmte Vereinbarungen bei Notfall-Behandlungen lassen sich, je nach Versicherungsunternehmen, entsprechend den eigenen Anforderungen regeln.
Anteilige Selbstbeteiligung im Krankenhaus
Neben der pauschalen Festlegung der Höhe in der Selbstbeteiligung ist es ebenfalls weit verbreitet, prozentuale Selbstbeteiligungen für bestimmte Leistungen oder die Kosten allgemein festzulegen. Als „Abfederung“ wird aber auch hier meist eine Höchstdauer der Berechnung der Selbstbeteiligung vereinbart, damit längere Aufenthalte im Krankenhaus den privat Versicherten nicht ruinieren.
Tarife ohne Selbstbeteiligung oder mit behandlungsbezogener Selbstbeteiligung
Kunden der PKV können auf die Selbstbeteiligung komplett verzichten oder sie nur für gezielte einzelne Leistungen vereinbaren. Die Bewertung und Beurteilung hängt stark von der eigenen Situation ab, denn ab wann sich eingesparte Beiträge und die Leistungen einer Selbstbeteiligung gegeneinander rechnen, ist in jedem Lebensalter und abhängig vom gesundheitlichen Gesamtbefinden sehr unterschiedlich.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung im Krankenhaus gewählt werden?
Die Selbstbeteiligung ist meist individuell unterschiedlich. Sie kann ausgeschlossen werden oder mehrere tausend Euro im Versicherungsjahr betragen. Auch pauschale Selbstbeteiligungen je einzelnem Aufenthalt im Krankenhaus sind üblich.
Entscheidend ist das eigene Budget und nicht selten die persönliche Arbeitssituation.
Selbstständige und Freiberufler
Je flexibler die Selbstbeteiligung und höher sie gewählt wird, desto mehr profitieren jüngere Selbstständige und Freiberufler davon, denn speziell für einen möglichen Aufenthalt im Krankenhaus kann eine eigene Selbstbeteiligung vereinbart werden. Die über die Zeit eingesparten Beiträge machen die eventuelle Leistung einer Selbstbeteiligung später rentabler.
Zwar zählt auch hier die individuelle, vor allem die konkrete wirtschaftliche Situation. Aber im Allgemeinen haben sich Selbstbeteiligungen zwischen 100 Euro und 500 Euro als solide erwiesen.