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Schwerbehinderte in der PKV

 

Als schwerbehindert gilt, wer zu 50 % oder mehr behindert ist. Als Nachweis dient ein Schwerbehindertenausweis, den das Versorgungsamt ausstellt. Für Menschen mit einer schweren Behinderung ist es in der Regel sehr schwer, in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Eine Ablehnung ist für die Versicherungsanbieter vor allem dann sehr leicht möglich, wenn die Behinderung auf eine Vorerkrankung zurückzuführen ist. Die Vorerkrankung gilt dann bei den meisten Versicherungsanbietern als großer Risikofaktor.


Aufnahme für Schwerbehinderte vor allem in Basistarif möglich

Ist eine Aufnahme in die private Krankenversicherung möglich, fallen für Schwerbehinderte häufig hohe Risikozuschläge an. Allerdings gilt auch hierbei: Jede private Krankenversicherung bewertet Risiken unterschiedlich. Was bei der einen Versicherung als Ausschlussgrund gilt, hat bei einem anderen Anbieter unter Umständen nicht einmal Einfluss auf die Beitragshöhe. Aus diesem Grund sollten Schwerbehinderte, die sich privatversichert möchten, auf jeden Fall Angebote verschiedener Anbieter einholen.

Eine Alternative zu den Standardtarifen stellen die Basistarife der privaten Krankenversicherung dar. Sie stehen allen Personen offen, die keinen Zugang zu gesetzlichen Krankenversicherung haben. Der Basistarif entspricht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Risikozuschläge dürfen nicht erhoben werden.


Sonderregelungen bei Eintritt einer Schwerbehinderung

Tritt eine schwere Behinderung im Laufe des Lebens eines Privatversicherten auf, hat dieser die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Auch, wenn er nicht sozialversicherungspflichtig ist. Von dieser Möglichkeit müssen die Betroffenen allerdings innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Behinderung Gebrauch machen.

Diese Möglichkeit stellt vor allem immer dann eine sinnvolle Option dar, wenn mit dem Eintritt der Behinderung ein schwerer oder vollständiger Verlust des Einkommens einhergeht. In diesem Fall sind die Betroffenen häufig nicht mehr in der Lage, die Tarife der privaten Krankenversicherung zu zahlen.