Schwangerschaft
Leistungen der privaten Krankenversicherung während der Schwangerschaft
Im Vorfeld der Geburt und nach Ende der Schwangerschaft stellt die private Krankenversicherung Leistungen bereit, die denen der gesetzlichen Kassen in der Regel mindestens entsprechen.
Dazu zählen einschlägige Vorsorgeuntersuchungen, die den Zustand von Mutter und Kind dokumentieren und die Entwicklung des Kindes verfolgen.
In diesem Zusammenhang stellt die private Krankenversicherung oft sogar umfangreichere Maßnahmen zur Verfügung. Zentral wird meist keine Begrenzung der Ultraschalluntersuchungen je nach Fortschritt der Schwangerschaft vorgenommen. Auch weitere Tests zur Früherkennung von Fehlentwicklung oder Erbkrankheiten werden von der PKV übernommen.
Vereinbarungsvorbehalt
Für Leistungen in der Schwangerschaft, zur Geburtsvorbereitung oder zur Nachsorge ist in der privaten Krankenversicherung stets entscheidend, welche konkreten Leistungen vereinbart worden sind.
Je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden sich die pauschal angebotenen Behandlungs- und Untersuchungsmöglichkeiten. Vor allem in der Vorsorge und bei den möglichen, teils umfangreichen zusätzlichen Früherkennungs- und Embryo-Untersuchungen, treten tiefgreifende Unterschiede zutage. Sie schlagen sich nicht immer unmittelbar in der Höhe der Beiträge nieder – darum lohnt hier durchaus ein aussagekräftiger Vergleich.
Jedoch gilt auch im Bereich der Schwangerschaft, was generell in der PKV gilt: Versichert sind die vereinbarten Leistungen.
Geburtsbeihilfe und Schwangerschaftsgeld
In Erweiterung der Kostenübernahme für Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen, können in der PKV Tagegelder abgesichert werden. Sie werden, je nach Versicherungsvertrag, orientiert an der Zeit des Mutterschutzes gezahlt oder zu frei vereinbarten Zeitpunkten im Rahmen der Schwangerschaft.
Zusätzlich gewährt die Absicherung in der privaten Krankenversicherung im Rahmen der Schwangerschaft Ausgleichszahlungen über die Bundesversicherungsanstalt.
Darüber hinaus leisten verschiedene Versicherungsunternehmen zum Moment der Geburt eine Einmalzahlung.
Versicherung in der gesetzlichen Kasse
Auch für die Zeit der Schwangerschaft gilt der Vorbehalt, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten werden muss, wenn die PKV weiter bestehen soll. Diese Bedingung gilt auch für den Bezug von Elterngeld. Wenn also nach der Schwangerschaft die private Krankenversicherung weiterbestehen soll, muss das Einkommen durchgehend über der JAEG liegen.
Ist das nicht der Fall, erfolgt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich unmittelbar.
Eintritt in die private Krankenversicherung während einer Schwangerschaft
Während einer Schwangerschaft obliegt es dem Versicherungsunternehmen, ob es die Frau in die Versicherung aufnimmt oder nicht. Die Abwägung erfolgt nach einschlägigen Risikobewertungen.
Familienversicherung in der PKV bei Schwangerschaft
Leistungen zur Begleitung der Schwangerschaft werden in der privaten Krankenversicherung auch im Rahmen der sogenannten Familienversicherung gewährt. Hintergrund ist eine eigenständige Absicherung jedes einzelnen Versicherungsnehmers auch im Rahmen einer Familienversicherung. Hier können neben den Leistungen im Basistarif den eigenen Anforderungen entsprechende zusätzliche Untersuchungsmaßnahmen für den Verlauf der Schwangerschaft versichert werden.
Dazu zählen auch Tagegelder während der Schwangerschaft bzw. im Mutterschutz und Beihilfeleistungen zum Zeitpunkt der Geburt.