Rückzahlung von Versicherungsleistungen in der PKV
Grundsätzlich können Sie als Versicherter in der PKV davon ausgehen, dass Ihre Private Krankenversicherung keine Rückzahlung von Versicherungsleistungen fordern wird. Dies gilt zumindest dann, wenn die Abrechnung wirklich entstandene Behandlungskosten betrifft. Geht also auf Ihrer Seite alles mit rechten Dingen zu, dann leistet die PKV im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrags für die Behandlungskosten.
Die Erstattung von Behandlungskosten als Versicherungsleistung der PKV
Zwischen Ihnen und Ihrer PKV besteht ein Vertrag, der für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten beinhaltet.
Dazu gehören:
- Die PKV übernimmt die Kosten der Behandlung.
- Der Versicherte stellt der PKV eine ordnungsgemäße Arztrechnung zur Verfügung, aus der sich die entstandenen Kosten ergeben.
- Der Versicherte leistet seinen Versicherungsbeitrag.
Wichtig ist, dass die Behandlung auch vom vereinbarten Tarif umfasst ist. Es ist also anzuraten, vor der ärztlichen Behandlung abzuklären, ob Sie diese überhaupt versichert haben. Bei den meisten medizinisch notwendigen Arten von Behandlung ist dies der Fall. Es besteht also kein Grund für die PKV Sie zur Rückzahlung von Versicherungsleistungen aufzufordern.
Rückzahlung von Versicherungsleistungen als Ausnahme
Es gibt allerdings einige wenige Voraussetzungen, unter denen Ihre PKV berechtigt sein könnte, von Ihnen die Rückzahlung von Versicherungsleistungen zu fordern.
- Die Behandlung hat nicht gar nicht stattgefunden. Es liegt eine vorsätzliche Schädigung vor.
- Die Behandlung hat nicht im angegebenen Umfang stattgefunden.
In beiden Fällen handelt es sich nicht nur um eine Verletzung von Vertragspflichten, sondern auch um einen Straftatbestand, der zugleich die Mitwirkung des Arztes notwendig machen würden. Solche Fälle sind seltene Ausnahmen.
Rückzahlung von Versicherungsbeiträgen
Von der Rückzahlung von Versicherungsleistungen ist die Erstattung von Versicherungsbeiträgen zu unterscheiden. Bei der Beitragserstattung in der PKV handelt es sich ebenfalls um eine vertragliche Vereinbarung, die häufig als Anreiz für eine seltenere Inanspruchnahme der PKV in den Vertrag aufgenommen wird.
Wer in einem bestimmten Zeitraum keine oder nur ganz bestimmte Arten von Kosten verursacht, kann bei einigen Versicherungen einen oder sogar mehrere Monatsbeiträge als Erstattung erhalten. Gerade für jüngere Versicherte kann sich das lohnen.