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Rückstellungen in der PKV

 

PKV-Mitglieder zahlen mit ihren monatlichen Beiträgen auch Rückstellungen, die verhindern sollen, dass die Beitragskosten mit zunehmenden Alter explodieren. Die Rücklagen sind gesetzlich vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen.


Bemessung des Sparanteils

Versicherte nehmen statistisch gesehen mit jedem Lebensjahr mehr medizinische Leistungen in Anspruch. Früher mussten die privaten Versicherer dieses Risiko alleine über eine Erhöhung der Beiträge finanzieren. Seit 1. Januar 2000 sind sie jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, bereits ab Versicherungseintritt zusätzliche Prämien von ihren Kunden zu verlangen, die als Altersrückstellung gedacht sind.

Die Versicherungsgesellschaften schlagen dazu bei neuen Verträgen 10 Prozent auf den kalkulierten Monatsbeitrag auf. Diese Regelung gilt für alle Versicherten ab Vollendung des 21. Lebensjahrs bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs.


Rückstellungen müssen angelegt werden

Um einen Inflationsverlust zu verhindern, verlangt der Gesetzgeber, dass die Versicherer die Altersrückstellungen auf den Kapitalmärkten anlegen und Zinsen erwirtschaften. Sie dürfen hierfür keine Gebühren in Rechnung stellen und müssen mindestens 90 % der eingenommenen Zinsen wieder an die Mitglieder ausschütten.


Wann kommen Rückstellungen zur Auszahlung?

Die Rückstellungen werden dann ab dem 65. Lebensjahr verwendet, um eventuelle Beitragserhöhungen aufzufangen. Bestehen bei Vollendung des 80. Lebensjahrs noch Rückstellungen, so muss der Versicherer diese zur Senkung der Beiträge verwenden.


Problem der Zinsentwicklung

Die Beitragsentwicklung im Alter ist folglich entscheidend davon abhängig, wie sich die Zinsen auf den Kapitalmärkten verändern. Um grobe Fehlkalkulationen zu verhindern, dürfen die Versicherer maximal von einem effektiven Jahreszins in Höhe von 3,5 % ausgehen. Sofern die Anbieter ihre Beiträge auf Grundlage niedrigerer Zinssätze kalkulieren und dadurch auf lange Sicht Überschüsse produzieren, können Sie diese zur Prämiensenkung oder Beitragsrückerstattung einsetzen.


Mitnahme der Rückstellungen bei Tarifwechsel

Insgesamt sind aus Sicht des Versicherungsnehmers drei verschiedene Arten von Tarifwechseln möglich:

  • Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft
  • Wechsel zu einem anderen Anbieter
  • Wechsel von der PKV in die GKV

Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft

Ein Wechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft ist im Hinblick auf die bereits angesparten Rückstellungen vollkommen unproblematisch. Gemäß § 204 des Versicherungsgesetzes muss der Anbieter alle Alterungsrückstellungen in voller Höhe anrechnen.

Wechsel zu einem anderen Anbieter

Diese Regelung greift jedoch nicht, sollten Sie zu einem anderen privaten Versicherer überwechseln. Haben Sie Ihren ersten PKV-Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen, können Sie zumindest teilweise Ihre Rücklagen mitnehmen. In diesem Fall gilt der Basistarif als Berechnungsgrundlage. Langjährige PKV-Kunden gehen leider leer aus.

Wechsel von der PKV zur GKV

Privatversicherte, die in die GKV zurückwechseln, haben überhaupt keine Aussicht darauf, ihre Rückstellungen mitzunehmen. Dies liegt daran, dass die gesetzlichen Kassen keine Altersrückstellungen kennen. Hier errechnet sich der Tarif alleine aus dem Jahreseinkommen. Jüngere Versicherungsnehmer finanzieren somit die gestiegenen Gesundheitskosten für ältere Mitglieder.