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Rheuma

Rheuma: Krankheit und Ursachen

Rheuma ist eine chronische Erkrankung der Gelenke und am Bewegungsapparat des Körpers. Die Auswirkungen bzw. das Erscheinungsbild der Erkrankung kann dabei variieren.

Zum einen kann eine Entzündung die Beschwerden auslösen. Auf der anderen Seite können auch Rückbildungen und Fehlbildungen, wie Arthrosen oder Entzündungen der Sehnenscheide, rheumatische Beschwerden auslösen. Diese letzteren Formen sind meist vorübergehend und können symptomatisch behandelt werden.

Neben den entzündlichen Erkrankungen können vor allem auch Störungen des Stoffwechsels chronisches Rheuma auslösen. Die Gicht ist hier eines der häufigsten Krankheitsbilder.

Rheuma ist keine spezifische Bezeichnung für ein bestimmtes Krankheitsbild. Beschwerden, die als Rheuma bezeichnet werden, können auftreten an Muskeln und Organen, ebenso an Knochen und Gewebestrukturen.

Auslöser für diejenigen Erkrankungen, die später schwere Einschränkungen an Gelenken und dem Bewegungsapparat verursachen, sind dauerhafte Entzündungen an Nerven, Gelenken und Knorpeln. Sie sind häufig sehr schmerzhaft und verstärken sich im Verlauf der Erkrankung.

Die Ursachen für rheumatische Erkrankungen liegen vermutlich in einer Fehlfunktion des Immunsystems. Wie sie sich entwickelt, ist jedoch nicht geklärt. Vor diesem Hintergrund wird die Behandlung in der Regel auf die Symptome bezogen.

Rheuma in der privaten Krankenversicherung: Leistungen und Kostenerstattung

Auf Grund der vielfältigen Erscheinungsformen von Rheuma, sind auch therapeutische Maßnahmen sehr verschiedenartig. Sie beziehen sich auf die Schmerzbehandlung, auf Eingriffe an Körperteilen mit Auslöserherden bzw. die Ganzkörper-Schmerzlinderung.

Die private Krankenversicherung (PKV) tritt für die Kostenerstattung ein und ersetzt alle Kosten für medizinische und therapeutische Maßnahmen, die im Versicherungsvertrag vereinbart worden sind.

Grundlegend folgt die Therapie von Rheuma empfohlenen pharmakologischen Behandlungsabläufen. Jedoch können in Erweiterung dazu alternative Behandlungsmethoden zur Unterstützung der Therapie und des Wohlbefindens genutzt werden.

Hier unterscheiden sich die Leistungsbereiche in der privaten Krankenversicherung je nach Versicherungsunternehmen teils drastisch. Vergleiche des Leistungsumfangs besonders bei ergänzenden Behandlungsmethoden, die nicht in die grundlegende medizinische Notwendigkeit fallen, sind dringend empfohlen.

Kann die private Krankenversicherung wegen Rheuma die Aufnahme verweigern?

Die private Krankenversicherung kann auf Grund chronischer Erkrankungen den Leistungszugang einschränken oder wegen zu hoher Risiken die Aufnahme in den Tarif bzw. in die PKV insgesamt zurückweisen.

Der Gewährleistung der Versicherungspflicht steht das insofern nicht entgegen, als dass eine Krankenversicherung bereits vorliegt bzw. die gesetzlichen Kassen eine Aufnahme nicht verweigern dürfen.

Andererseits darf die private Krankenversicherung nicht wegen einer auftretenden chronischen Erkrankung den Versicherungsschutz beenden. Das bedeutet: Vereinbarte Leistungen werden ohne individuelle Beitragserhöhung und ohne Einfluss auf den Versicherungsumfang erstattet. Auch dann, wenn Rheuma diagnostiziert wird, während der Versicherungsvertrag bereits gültig ist.