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Regelleistungen im Krankenhaus


Was sind Regelleistungen im Krankenhaus?

Regelleistungen sichern für den Kunden bei einem stationären Aufenthalt:

  • alle medizinisch notwendigen Behandlungen
  • Medikamente und medizinisch nötige Heilmittel
  • Honorarkosten für die behandelnden Ärzte, je nach Indikation Facharztbehandlung
  • ggf. Sonderbehandlungskosten (Intensiv-Behandlung, Transplantationsbehandlung, etc.)
  • weitere ggf. nötige Aufwendungen, die den Gesundheitszustand wiederherstellen sollen

Meine Krankenversicherung - Regelleistungen im KrankenhausDie Festlegung von Regelleistungen bezieht sich auf die katalogisierten Basis- und Notwendigkeitsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sind auch bei nötigen Behandlungen Zuzahlungen durch den Patienten nicht selten (so muss der Krankenhausaufenthalt mit einer Tagespauschale vom Patienten selbst alimentiert werden).

Die private Krankenversicherung (PKV) leistet bei Zusicherung der Regelleistungen mindestens einen adäquaten Anteil. In der Regel liegen die Leistungen jedoch darüber, die Wahlfreiheit des Kunden der PKV ist wesentlich erweitert im Vergleich zu den Möglichkeiten in der gesetzlichen Kasse.


Aufteilung der Kosten in der PKV für Regelleistungen und ergänzende Leistungen

Für Behandlungen, die vor dem Hintergrund einer privaten Absicherung durchgeführt werden, geht der Kunde in der Regel in Vorleistung. Zum einen, weil in den meisten Tarifen Selbstbeteiligungen vereinbart sind, zum anderen, weil diese Vorleistung eine spätere Beitragsrückerstattung ermöglicht, die hilft, Kosten zu senken.

Die Vorleistungen bei einem stationären Aufenthalt werden in der Regel begrenzt. Viele Versicherungsunternehmen regeln den Aufenthalt durch die Zusicherung einer Kostenübernahme, denn die Gesundungskosten im Krankenhaus übersteigen die anfallenden Kosten bei ambulanter Behandlung wesentlich.

Bei der Leistungszuschreibung greift der jeweilige Tarif und dem Kunden wird übermittelt, auf welche Leistungen er konkreten Anspruch hat. Im Zweifelsfall sind jedoch die Regelleistungen mindestens abgedeckt, falls z.B. nach Notfällen keine rechtzeitige Kostenübernahme erstellt werden kann.

Die privaten Krankenversicherungsunternehmen stellen ihren Kunden in der Regel Versicherungskarten aus, die konkret benennen, welche Leistungen im Krankenhaus in Anspruch genommen werden können. Diese Versicherungskarten ähneln den in der gesetzlichen Krankenversicherung üblichen Krankenkassen-Karten und geben Ärzten über den Versicherungsstatus und den erstattbaren Leistungsumfang bekannt.

Da sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung Regelleistungen immer erstattet werden, ist die Versicherungskarte besonders für den Umfang der Wahlleistungen relevant. Dazu zählen u.a. Einzel- oder Doppelzimmer-Unterbringung, freie Arzt- und Spezialistenwahl oder zuzahlungsfreie Medikation.


Regelleistungen in der PKV bei Auslandsaufenhalten

Meine Krankenversicherung - Regelleistungen im KrankenhausIm Zuge der europäischen Angleichung der Sozialleistungsstrukturen ist auch die Handhabung von medizinischen Leistungen im Ausland bei einem Krankenhausaufenthalt erleichtert, solange der Auslandsaufenhalt im EU-Ausland stattfindet. Hier sind die Regelleistungen in der Regel anerkannt und werden auch von der deutschen Krankenversicherung getragen.

Im Vorfeld sollten diese Bestimmungen jedoch genauer betrachtet werden, denn in der PKV werden alle Leistungen grundlegend vereinbart. So kann es zu Abweichungen bei der Kostenübernahme kommen. Die Krankenversicherungsunternehmen haben für Fälle im Ausland Hotlines eingerichtet, an denen sie direkte Auskünfte für das jeweilige Land erhalten.

Ausflüge oder längerfristige Aufenthalte in einem Nicht-EU-Land sollten vorher mit der privaten Krankenversicherung besprochen werden, um mit einem klaren Bild der erstattbaren Leistungen im Ausland unterwegs zu sein. Die Regelleistungen folgen nicht zwingend einem internationalen Standard.