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Quittungen in der PKV

 

Quittungen sind für PKV-Mitglieder elementar wichtig. Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten nur, wenn Sie Rechnungsbelege für Behandlungen oder Medikamente einreichen. Sie sollten deshalb jede Quittung gut aufbewahren und auf ihre Richtigkeit überprüfen. Außerdem können Sie die Belege unter gewissen Umständen auch noch in Ihrer Steuerklärung geltend machen.


Wie es funktioniert

Als Privatpatient erhalten Sie direkt vom behandelnden Arzt eine Rechnung. Um die Begleichung des Rechnungsbetrags müssen Sie sich selbst kümmern. Sie können sich das Geld jedoch von Ihrer Versicherung zurückholen, indem Sie dort die entsprechende Quittung einschicken.

Sofern Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben, wird dieser vom Rechnungsbetrag abgezogen. Diesen Anteil müssen Sie dann aus eigener Tasche begleichen. Dieses Verfahren gilt auch für Quittungsbelege aus der Apotheke und für Rechnungen von Heilpraktikern, Therapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten.

Kostentransparenz

Ihr Vorteil als Kunde: Sie haben jederzeit Einblick in die Leistungen, die Ihnen der behandelnde Arzt in Rechnung stellt. Sie können folglich auch überprüfen, ob die Leistungen in dieser Form tatsächlich erbracht wurden.

Ausnahme stationäre Behandlung

Der Klinikaufenthalt stellt im Abrechnungsprinzip der PKV einen Sonderfall dar. Denn nach einer stationären Behandlung bekommen Sie lediglich eine Rechnung von den behandelnden Ärzten zugeschickt. Alle übrigen Kosten rechnet die Klinikverwaltung direkt mit der privaten Krankenversicherung ab.

Immer Originalquittungen einreichen

Die Versicherungsgesellschaften verlangen die Vorlage der Originalquittungen. Stempel und Unterschriften müssen echt sein. Deshalb sollten Sie möglichst Kopien oder digitale Scans Ihrer Rechnungen anfertigen, um die notwendigen Unterlagen für die Steuererklärung einreichen zu können.


Sie müssen nicht zwangsläufig in Vorleistung gehen

Als Privatpatient müssen Sie theoretisch zunächst die Arztkosten aus eigener Tasche begleichen und auf die Erstattung Ihrer Krankenversicherung warten. Sie gehen dadurch in finanzielle Vorleistung. Doch da die Zahlungsziele der Arztrechnungen meistens großzügig gewählt sind, haben Sie bei sofortiger Einreichung Ihrer Quittungen gute Chancen, das Geld bereits vor Ablauf der Zahlungsfrist auf Ihr Konto überwiesen zu bekommen. Allerdings lässt sich eine Vorleistung beim Kauf von Hilfsmitteln wie Kontaktlinsen oder Medikamenten nicht vermeiden. Hier müssen Sie in der Regel direkt bezahlen.

Wann eine Vorleistung Sinn macht

In zwei Fällen kann es aber durchaus Sinn ergeben, wenn Sie die Quittungen nicht sofort einreichen, sondern erst einmal abwarten. Falls Sie nur kleinere Rechnungsbeträge zu begleichen haben und gleichzeitig eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie sich den Aufwand sparen. Geld bekommen Sie erst erstattet, wenn die Gesamtsumme über dem Selbstbehalt liegt.

Sie können zudem überlegen, ob Sie auf die Erstattung von Kleinstbeträgen verzichten, wenn Ihr Versicherer Ihnen bei Leistungsverzicht attraktive Boni, Rabatte oder Beitragsrückerstattungen in Aussicht stellt.


Welche Fristen gilt es zu beachten?

Sie können die Quittungen ruhig geraume Zeit liegen lassen, denn die Verjährungsfrist beträgt mindestens zwei Jahre. Stichtag ist stets der 31. Dezember. Wenn Sie also im Mai 2016 eine Rechnung erhalten haben, dann haben Sie bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um sie noch fristgerecht bei Ihrer Versicherung einzureichen. Allerdings zählt das Datum der Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.


Steuerliche Bedeutung der Quittungen

Sie können Gesundheitskosten in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben anführen. Dies funktioniert natürlich nur für Kosten, die Ihnen nicht vom Versicherer ersetzt wurden. Die Finanzämter erkennen zwar häufig nur einen Teil der Beträge an. Aber sofern Sie Quittungen vorweisen können, haben Sie zumindest Chancen, Ihre Steuerlast etwas zu senken.