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PKV Verband

Was ist der PKV-Verband

Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) ist die Interessenvertretung der privatwirtschaftlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen. Daneben sind im PKV-Verband Versicherungsunternehmen der privaten Pflegeversicherung vertreten.

Im PKV-Verband sind über 40 Versicherungsunternehmen organisiert, sowie mehrere assoziierte Mitgliedsunternehmen und organisatorisch verbundene Einrichtungen.

Der PKV-Verband gewährleistet die politische Repräsentation der privaten Krankenversicherung und vertritt die Interessen der Mitglieds-Versicherungsunternehmen bei Entscheidungen zur Gesetzgebung.

Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Beratung der angeschlossenen Versicherungsunternehmen. Dabei spielt vor allem der Hintergrund der Beitragsgestaltung eine Rolle und die Koordination bei Grundsatzfragen oder übergreifenden organisatorischen Vorhaben.

Welche Unternehmen sind im PKV-Verband organisiert?

Der PKV-Verband vertritt die relevanten Versicherungsunternehmen in der privaten Krankenversicherung. Darin sind auch die unterschiedlichen Unternehmensformen organisiert.

  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit stellen – auf das Volumen bezogen – aktuell mehr als die Hälfte des Versicherungsmarkts der privaten Krankenversicherung. Ihre besondere Form sieht vor, dass die versicherten Kunden Mitglieder des jeweiligen Versicherungsvereins werden. Sie erhalten damit ein Versammlungs- und Stimmrecht und Einfluss auf die Unternehmensstruktur und die Ausrichtung.

    Auf der anderen Seite stellt der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) die Versicherungsleistungen und den Deckungsrahmen bereit. Die Gegenseitigkeit bezieht sich auf den gegenseitigen Nutzen aus den Versicherungsleistungen oder dem rechtlichen Verhältnis zwischen Verein und Mitglied, das zugleich auch Versicherungsnehmer ist.

    Ausnahmen gestatten es dem VVaG, vereinzelt auch Nichtmitglieder in den Versichertenkreis mit aufzunehmen.

  • Versicherungsunternehmen mit Kapitalhintergrund (meist Aktiengesellschaften) bieten auf versicherungswirtschaftlicher Basis Versicherungsleistungen in der privaten Krankenversicherung an.

    Wer hier versichert ist, muss nicht zwangsläufig Mitglied oder Aktionär bei dem betreffenden Versicherungsunternehmen sein. Zwischen dem Versicherungsnehmer und der Aktiengesellschaft wird ein Vertrag geschlossen, der bestimmte Leistungen umfasst und mit Versicherungsbeiträgen entgolten wird.

Gesetzliche Leistungen und medizinische Absicherung mit öffentlichem Interesse

Der PKV-Verband koordiniert die Interessen, die die verschiedenen Akteure in der privaten Krankenversicherung haben. Das sind auf der einen Seite wirtschaftliche Interessen, auf der anderen Seite soziale Interessen, die vor allem vor politischem Hintergrund einer Interessenvertretung bedürfen. Denn die Finanzierungsysteme der privaten Krankenversicherung sind unterschiedlich organisiert im Vergleich zur Umlagefinanzierung der öffentlichen Kassen.

Versicherungsunternehmen

Über beratende Vertreter sind die genannten Versicherungsunternehmen im PKV-Verband organisiert. In der Organisationsform von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und kapitalwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen sind derzeit 42 Unternehmen im PKV-Verband zusammengeschlossen.

Aufgeschlüsselt:

  • 18 VVaG
  • 24 Aktiengesellschaften

Außerordentliche Mitgliedsunternehmen

Der PKV-Verband gibt 7 Versicherungsunternehmen als außerordentliche Mitglieder an. Sie bieten private Krankenversicherungen an und haben vor diesem Hintergrund ein Interesse, im PKV-Verband vertreten zu sein. Allerdings sind sie keine ausschließlichen Krankenversicherungsunternehmen bzw. bieten ihre Produkte nur in Verbindung mit anderen Versicherungsarten an.

Assoziierte Verbände

Vor dem Hintergrund spezieller Interessenvertretung und einer von der gesetzlichen Kasse abweichenden Organisationsstruktur, sind im PKV-Verband 2 verbundene Einrichtungen vertreten:

  • Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Postbeamtenkrankenkasse