Pflichtbeitrag in der PKV
Pflichtbeitrag
Ein Pflichtbeitrag ist beispielsweise der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Pflichtbeitrag muss entrichtet werden, sofern der Versicherte pflichtversichert ist. Pflichtversichert ist jeder Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, sofern er in seinem Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht. Mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze, die derzeit bei einem jährlichen Einkommen von 53.550 Euro liegt, kann sich der Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen und zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Mit der Befreiung von der Versicherungspflicht wird dann selbstverständlich auch kein Pflichtbeitrag mehr zur Renten- und Pflegeversicherung fällig, jedoch muss dann privat vorgesorgt werden.