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Pflegezeiten in der PKV


Pflegezeiten

Die Pflegezeiten sind ein wichtiges Thema wenn es um die Einstufungen in die Pflegestufen für einen pflegebedürftigen Menschen geht. Von der anerkannten Pflegestufe hängt die Höhe des Pflegegeldes ab. Bei Pflegestufe 0 erhält die zu pflegende Person kein Pflegegeld. Die Zahlung des Pflegegeldes beginnt erst mit der Einstufung in die Pflegestufe 1. Hierfür müssen allerdings Pflegezeiten von 90 Minuten pro Tag nachgewiesen werden. Für die Gutachter des MDK spielt hierbei keine Rolle, wie viel Zeit ein pflegender Angehöriger tatsächlich aufgewendet hat, sondern es gilt ein Richtwert. Dieser Richtwert räumt beispielsweise für eine tägliche Ganzkörperwäsche 20 bis 25 Minuten ein. Für das Ankleiden werden noch einmal 8 bis 10 Minuten gewährt. Für pflegende Angehörige ist es von daher äußerst wichtig, wenn sie eine Einstufung in eine Pflegestufe erreichen möchten, dass in einem Pflegetagebuch mit Datum und am besten mit Uhrzeit sämtliche Pflegetätigkeiten aufgeführt werden.

Auch das mundgerechte Zubereitung von Nahrung kann einige, wichtige Minuten in den Pflegezeiten bewirken. Auch der kleinste Handgriff, der für die pflegebedürftige Person erledigt werden muss, sollte aufgeführt werden. Pflegepersonal in Pflegeheimen ist verpflichtet zur Dokumentation der Pflegeleistungen, damit auch hier nicht nur nachgewiesen werden kann dass der zu Pflegende tatsächlich gepflegt wurde, sondern auch die Pflegezeiten nachgewiesen werden können. Auch in Pflegeeinrichtungen spielt die Einstufung in eine höhere Pflegestufe eine große Rolle, da ein höherer Pflegeaufwand selbstverständlich höhere Personalkosten erfordert.