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Pflegesatz

Was gibt der Pflegesatz an?

Der Pflegesatz gibt die Gesamtkosten für Pflegeaufwendungen an. Er wird unterschieden nach tagesgleichen Pflegekosten und variierenden Kosten, die dem jeweiligen Pflegefall angepasst sind.

Der Pflegesatz kann im Durchschnitt ermittelt werden und umfasst alle Leistungen, die in einem Pflegeheim oder im Krankenhaus erbracht werden. Eingeschlossen sind dabei die Aufwendungen für Behandlungen, ärztliche und medizinisch-pflegerische Leistungen.

Der Pflegesatz im Krankenhaus

Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus beschreibt der Pflegesatz die umfassenden Kosten, die je nach Behandlung und Patient entstehen. Sie werden meist gemittelt und pauschaliert angegeben und jährlich neu bestimmt. Der Pflegesatz ist für das Budget des Krankenhauses von Bedeutung, denn er wird durch die Krankenversicherung gezahlt für jeden Tag und jeden behandelten Patienten.

Im Krankenhaus sind Verpflegungskosten und Kosten für die Unterbringung bereits eingeschlossen. Sie werden also insgesamt durch die Kasse im Rahmen des Pflegesatzes entgolten.

Der Pflegesatz wird unterteilt in:

  • den Basispflegesatz, der Unterbringungskosten und Versorgung des Patienten abdeckt
  • einen je nach Behandlung und Abteilung unterschiedlich kalkulierten Pflegesatz, der Behandlungskosten abdeckt

Darüber hinaus werden Kosten zur Abdeckung des Pflegesatzes in Fallpauschalen entgolten, die dem individuellen Behandlungsbedarf nahekommen sollen.

Der Pflegesatz bei Unterbringung in einem Pflegeheim

Für Kosten bei der Heimunterbringung, wird der Pflegesatz auf andere Weise bestimmt. Er schließt hier die Kosten für Versorgung und Unterbringung aus. Sie müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Ebenfalls nicht Bestandteil der Leistungen des Pflegesatzes, der pauschal von der Pflegeversicherung erstattet wird, sind sogenannte Investitionskosten. Sie werden an den Pflegebedürftigen weitergegeben.

Damit beschreibt der Pflegesatz im Heim:

  • Kosten für die medizinische Behandlung
  • Kosten für medizinisch-therapeutische Pflegeleistungen
  • Behandlungspflege
  • soziale Betreuung

Alle Kosten, die darüber hinausgehen, werden nicht im Pflegesatz abgebildet und damit auch nicht in den Erstattungen der Pflegeversicherung berücksichtigt. Der Pflegesatz wird je Pflegestufe unterschiedlich bestimmt.

Welche Leistungen müssen neben dem Pflegesatz selbst getragen werden?

Das Pflegesystem beschreibt die selbst zu tragenden Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim als Hotelkosten. Sie umfassen vor allem die Unterbringung und die Kosten für die Verpflegung.

Daneben werden Investitionskosten erhoben, die anteilig vom Pflegebedürftigen getragen werden müssen.

Für die Abdeckung dieser Kosten muss der Pflegebedürftige selbst sorgen. Er haftet dafür mit seinem privaten Vermögen, das zur Begleichung dieser Kosten über dem Pflegesatz herangezogen werden kann.

Kann der Pflegesatz vollständig in einer privaten Pflegeversicherung abgedeckt werden?

In einer privaten Pflegeversicherung und in der privaten Pflegezusatzversicherung können Tagessätze vereinbart werden. Sie werden in der Regel in unterschiedlicher Höhe je nach Pflegestufe individuell versichert und direkt ausbezahlt.

Die Versicherungsverträge unterscheiden sich zwischen den Versicherungsunternehmen zum Teil erheblich. Im Vorfeld muss genau geprüft werden, welche Versicherungsleistungen nötig werden.

Die private Pflegeversicherung wird von Kunden der privaten Krankenversicherung abgeschlossen.

Die private Pflegezusatzversicherung gilt für Pflichtversicherte in der Sozialversicherung.