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Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel werden eingesetzt, um die häusliche oder stationäre Pflege von dauerhaft Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Handlungsfähigkeit des Pflegebedürftigen.

Unterteilt werden Pflegehilfsmittel in technische Hilfsmittel und Verbrauchsmittel zur Unterstützung der Pflege.

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel für das Lebensumfeld des Pflegebedürftigen angeschafft. Sie sollen eine bessere Orientierung, eine eigenständigere Handlungsfähigkeit und eine verbesserte Selbstständigkeit bewirken. Auch die Unterstützung der Pflegepersonen oder die Verbesserung der Lebensumstände allgemein bei der häuslichen Pflege kann durch Pflegehilfsmittel erreicht werden.

Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen:

  • Einrichtungen für einer dauerhafte Lagerung, z.B. spezielle Pflegebetten oder Liegevorrichtungen
  • an die Pflegebedürfnisse angepasste Geräte und Armaturen im Bad- und Toilettenbereich
  • bewegliche Gegenstände und Geräte, die Unterstützung bei der Essensversorgung oder bei der Hygiene leisten

Zu den Verbrauchsmitteln gehören:

  • Hygieneverbrauchsartikel, die regelmäßig erneuert werden müssen
  • Bettbezüge und -unterlagen
  • Hygienehandschuhe und Ähnliches

Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?

Pflegehilfsmittel können durch einen behandelnden Arzt oder durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung beantragt bzw. zugewiesen werden. Auch die Pflegeperson kann in gewissem Umfang bei der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung die entsprechenden Pflegehilfsmittel beantragen.

Welche Versicherung – ob die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung – die Kosten für die jeweiligen Pflegehilfsmittel übernehmen, hängt von den Umständen ab.

Pflegehilfsmittel im Zusammenhang mit einer Erkrankung

Unter bestimmten Umständen können Pflegehilfsmittel im Zusammenhang mit den Folgen einer Erkrankung eingesetzt werden. Hier entscheidet der behandelnde Arzt, welche Mittel angemessen sind. In der Regel übernimmt die Krankenversicherung die entsprechenden Kosten.

Welche das sind und in welchem Umfang sie berücksichtigt werden, hängt vom konkreten Versicherungsvertrag ab. Je nach Versicherungsunternehmen, ist die Anschaffung bestimmter Artikel von bestimmten Herstellern vorgeschrieben oder wird in der Kostenübernahme begünstigt. Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten dafür spezielle Leistungskataloge an.

In der privaten Krankenversicherung werden Hilfsmittel gesondert behandelt. Die Leistungen dafür sind individuell im Versicherungsvertrag festgehalten und müssen im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Pflegehilfsmittel im Rahmen von Pflegeleistungen

Liegt ein Pflegefall vor, greift die Pflegeversicherung. Bei Kunden einer privaten Krankenversicherung ist das auch eine private Pflegeversicherung. Hier entscheidet der Arzt per Verordnung über die Art des oder der nötigen Pflegemittel. Die Kosten werden dann über die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen gegengerechnet.

Auch hier geben viele Versicherungsunternehmen vor, welche Hersteller und welche Produkte mit einer besonderen oder umfangreicheren Zuleistung oder Kostenübernahme verbunden sind.

Dessen ungeachtet können Pflegebedürftige bzw. die Pflegepersonen selbst wählen, welche Pflegehilfsmittel sie einsetzen. Kosten dafür können jedoch dann auf sie selbst zurückfallen.

In der privaten Pflegeversicherung werden alle Leistungen vertraglich direkt vereinbart. Eine umfassende Prüfung ist im Vorfeld empfehlenswert, damit im Ernstfall keine offenen Kosten bleiben.

Pflegehilfsmittel in der Pflegezusatzversicherung

Gesetzlich Pflegeversicherte können die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzen. Hierin können gezielt erweiterte Kosten für Pflegehilfsmittel versichert werden.

Die Pflegezusatzversicherung bietet Ergänzungen jedoch in einem breiten Spektrum an. Hier muss genau geprüft werden, welche Zusatzleistungen nötig sind, die durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden sollen.