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Pflegehilfe in der PKV


Pflegehilfe

Im Bereich der Alten- und Krankenpflege besteht neben der stationären Betreuung die Möglichkeit der ambulanten Unterstützung. Hierbei kommen häufig Pflegehilfen zum Einsatz, die beispielsweise für ambulante Pflegedienste tätig sind und Pflegebedürftige — beispielsweise schwerpflegebedürftige in Pflegestufe 2 — im Alltag unterstützen. Eine Pflegehilfe sorgt dabei für die Körperpflege, Ernährung und Mobilität des Patienten, wobei häufig ebenfalls Haushaltsbelange von Pflegekräften abgedeckt werden. Je nach Hilfebedürfnis arbeiten Pflegekräfte mehrmals täglich — auch nachts — mit Patienten zusammen. Sofern eine Pflegehilfe nicht ausschließlich eingesetzt werden soll, kann die Versorgung des Betroffenen komplett oder teilweise durch Angehörige ersetzt werden. Die häusliche Kranken- und Behandlungspflege wird bezuschusst, sodass Pflegehilfen teilweise komplett von den Leistungen der Pflegeversicherungen gezahlt werden können.

Insbesondere die Behandlungspflege kann fast vollständig von Pflegehilfen gewährleistet werden, wobei Verbände gewechselt und Medikamente verabreicht werden. Zusätzlich besteht bei entsprechender Pflegestufe Anspruch auf Grundpflege, wobei sich Kosten und Leistungen nach der jeweiligen Pflegestufe des Betroffenen richten. Dieses Pflegegeld wird direkt an den Patienten ausgezahlt. Dieser kann sich hiermit selbstständig eine Pflegehilfe suchen und entsprechende Leistungen zur Bezahlung der Pflegekraft aufwenden. Haushaltshilfen bieten Unterstützung, wenn die Grundversorgung seitens des Betroffenen selbst durchgeführt werden kann. Diese helfen bei Einkäufen und bei der Pflege des Haushalts, wohingegen ausgebildete Pflegehilfen entsprechende Mehrleistungen anbieten.