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Personenbezogene Daten in der PKV

 

Die PKV erhält eine Reihe von personenbezogenen Daten. Besonders sensibel sind die Informationen zum Gesundheitszustand und zur Krankheitsgeschichte des Versicherten. Doch die privaten Versicherungsgesellschaften müssen sich an strenge Auflagen im Hinblick auf den Umgang mit solchen Daten halten. Im Grundsatz gilt: Die PKV darf nur solche Informationen abspeichern, die tatsächlich für Ihre Arbeit von Belang sind.


Welche personenbezogenen Daten speichert die PKV?

Zu den relevanten Daten, auf die die PKV ein Anrecht hat, zählen:

  • Name
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Familienstand
  • Berufsstatus
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Darüber hinaus müssen Sie bereits bei Antragstellung eine Menge Informationen im Hinblick auf Ihren Gesundheitszustand preisgeben. Die Gesundheitsüberprüfung besteht aus einem ausführlichen Fragenkatalog zu Ihrer Vorgeschichte als Patient. Während Ihrer Mitgliedschaft bei der PKV werden weitere Daten über Sie gesammelt:

  • Versicherungsverlauf
  • Rechnungen
  • Diagnosen
  • Therapien

Darf die PKV Ihre Daten weitergeben?

Auf keinen Fall! Die Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, keinerlei Informationen zu Ihrer Person an Dritte weiterzugeben. Die Unternehmen müssen entsprechende Vorkehrungen treffen, sodass Unbefugte keinen Zugriff auf Ihre Akte bzw. Ihren Datensatz haben.

Natürlich kann es Ihnen passieren, dass im Schadensfall eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Sozialversicherung, die Ihre Reha-Maßnahme bezahlt, Einblick in Ihre Krankenakten verlangt. Sie wird diese Daten jedoch nicht bei Ihrer Krankenversicherung abfragen, sondern direkt beim zuständigen Arzt.


Entlassungsbericht und Entbindung von der Schweigepflicht

Manchmal kommt es vor, dass eine Krankenversicherung von ihren Kunden im Einzelfall verlangt, einen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Oder sie will einen Entlassungsbericht einsehen. Ein solcher Bericht wird am Ende einer Reha-Maßnahme oder eines stationären Klinikaufenthalts angefertigt. Er enthält neben der Diagnose auch eine Einschätzung zum Gesundungsprozess, zu den Heilungsprognosen sowie einen Therapievorschlag.

Private Krankenversicherungen wollen damit nachprüfen, ob die Ansprüche laut Vertrag überhaupt gerechtfertigt sind oder ob Sie bei Antragstellung möglicherweise Vorerkrankungen verschwiegen haben. Zudem wünscht der Versicherer eine realistische Prognose, wie viele Kosten noch in Zukunft anfallen könnten.

Sie sind nicht dazu verpflichtet

Eine private Krankenversicherung kann Sie rechtlich gesehen aber nicht dazu zwingen, Ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden oder den Entlassungsbericht einzusehen. Das Unternehmen wird Sie möglicherweise dennoch unter Druck setzen. Ein typisches Argument lautet zum Beispiel, dass sich in Unkenntnis der Unterlagen die Bearbeitungszeit und die Erstattung für Behandlungskosten erheblich verzögern könnten. Sie müssen im Einzelfall selbst entscheiden, welche Daten Sie herausgeben und ob Sie sich auf solch einen Konflikt einlassen.