Partnerschaft
Private Krankenversicherung in der Partnerschaft
Die private Krankenversicherung ist ein Versicherungsform, die auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und unter Nutzung der Vertragsfreiheit zwischen einem Kunden und einem Versicherungsunternehmen geschlossen wird. Sie sichert Kosten ab, die durch medizinische Behandlungen entstehen.
Die Versicherung wird vor diesem Hintergrund zwischen 2 Parteien geschlossen und stellt den Leistungsausgleich auch nur zwischen diesen beiden Parteien sicher.
Dennoch kann der Leistungsbereich auf Personen in einer Partnerschaft ausgedehnt werden. Auf Basis des ursprünglichen Versicherungsvertrages wird ein Partnerschaftsvertrag geschlossen, der einen eigenständigen Leistungsumfang tragen kann und für den Partner gilt.
Auch Kinder einer Partnerschaft können – wenn die entsprechenden Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung gegeben sind – in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden. Das Leistungsspektrum erweitert sich entsprechend der tariflichen Vereinbarungen. Hier sind auch spezifische kinder- und jugendmedizinische Leistungen mit abgesichert.
Abgrenzung zur Familienversicherung der gesetzlichen Kassen
Die Familienversicherung der gesetzlichen Kassen greift bei der Mitversicherung einer Partnerschaft kostenfrei für gering- oder nichtverdienende Lebenspartner und eigene Kinder bzw. minderjährige Kinder in der Partnerschaft. Dabei stellt die Familienversicherung dieselben Leistungen, die nach dem Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) für das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen gelten.
Die gesetzlichen Kassen familienversichern jedoch nur, wenn die Partnerschaft als Ehe oder gleichgestellte eingetragene Lebenspartnerschaft gilt.
Mitversicherung einer Partnerschaft auch ohne Eheschließung
Die Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung greift ebenfalls bei eingetragenen Partnerschaften und der Ehe gleichgestellten Lebenspartnerschaften. Im erweiterten Kreis stellen jedoch die meisten Krankenversicherungsunternehmen auch bei einer eheähnlichen Partnerschaft bereits ihre Art der Familienversicherung bereit. Das gilt auch für Kinder, die dieser Partnerschaft angehören.
Hier kann es Unterschiede zwischen den Versicherungsunternehmen geben. Vor Abschluss der Versicherung sollten diese Konditionen gesondert geprüft werden.
Mitversicherung von individuellen Leistungen in einer Partnerschaft
Die Mitversicherung in der Partnerschaft erfolgt auf freiwilliger Basis. Liegt für den Partner keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung vor, kann er sich ebenfalls privat krankenversichern.
Die Angebote unterscheiden sich zwischen den Versicherern. Mindestens steht der Basistarif zur Verfügung, es können jedoch auch individuelle Leistungen vereinbart werden.
Hintergrund bildet die herrschende individuelle Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung (wie sie auch für die gesetzliche Krankenversicherung gilt). Es muss also für jeden Vertragspartner eine eigene Police vorliegen. In dieser Police können nach jeweils eigenen Anforderungen und Erwägungen Leistungen vereinbart werden.
Je nach Versicherungsunternehmen werden im Rahmen einer Partnerschaft vergünstigte Tarife angeboten bzw. ist ein Abschluss im Basistarif möglich. Der Tarif hat unmittelbaren Einfluss auf den Umfang der versicherten Leistungen.
Damit entstehen auch für jeden Vertrag eigene Kosten. Sie können jedoch entsprechend dem Bedarf kalkuliert und im Vergleich im Vorfeld beeinflusst werden. Allerdings unterliegen auch Tarife in einer Partnerschaft regelmäßigen Anpassungen.