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Objektives Risiko

Was bedeutet „objektives Risiko“?

Mit dem objektiven Risiko ermitteln Versicherungsunternehmen verschiedene Faktoren, die den Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher machen oder nicht. Die Faktoren und Inhalte, die bei der Ermittlung des objektiven Risikos genutzt werden, unterscheiden sich zwischen den unterschiedlichen Versicherungsformen.

Grundsätzlich wird zwischen Kriterien für die Sachversicherung (z.B. eine Hausratversicherung oder auch eine Haftpflicht) unterschieden und Kriterien für eine Personenversicherung (z.B. Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen).

Die Kriterien sollen objektiv erhoben werden. Das bedeutet, sie sollen von der Person nicht beeinflussbar sein, aber trotzdem verlässliche Anhaltspunkte für das Risiko eines Leistungsfalls liefern.

Für die Krankenversicherung sind hier besonders Kriterien ausschlaggebend, die auf die Wahrscheinlichkeit späterer Kosten hinweisen. Zentral ist neben dem Eintrittsalter vor allem die Krankengeschichte. Sie muss vom Kunden umfassend angegeben werden – jedoch nicht bis zum kleinsten Schnupfen. Vielmehr sollen die wesentlichen Risiken erfasst werden. Und dazu zählen schwere und chronische Krankheiten, Verletzungen mit größeren Auswirkungen und operative Eingriffe von erheblichem Umfang oder Bedeutung.

Das Erfassen des objektiven Risikos bildet einen Baustein für die spätere Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung.

Optionstarife und Tarife für Studierende in der privaten Krankenversicherung

Gleichzeitig hat das objektive Risiko Bedeutung für die Beitragskalkulation des Kunden selbst. Besonders diejenigen, die eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung perspektivisch anstreben, können über einen frühen Einstieg die Eckpunkte für die Kalkulation des objektiven Risikos beeinflussen.

Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten für gesetzlich Versicherte sogenannte Optionstarife an. Sie können zu sehr geringen Konditionen abgeschlossen werden und gelten als „Platzhalter“ für einen späteren Einstieg in die private Krankenvollversicherung. Die Optionstarife ersetzen die aktuelle Krankenversicherung nicht, da sie selbst meist leistungsfrei oder von geringem Leistungsumfang sind.

Der Vorteil zeigt sich beim späteren Eintritt in die private Krankenversicherung: Das objektive Risiko wird nicht erneut ermittelt. Es gelten für die vereinbarten Leistungen dann die im Optionstarif bestimmten Risiken.

Ähnliches gilt für studentische Krankenversicherungen. Sie gelten jedoch als Vollversicherung und bieten vor diesem Hintergrund die Absicherung bereits in Verbindung mit einem frühen Einstieg in die private Krankenversicherung – und damit eine Reduzierung des objektiven Risikos.

Wie wird das objektive Risiko in der privaten Krankenversicherung ermittelt

Das objektive Risiko in der privaten Krankenversicherung wird anhand fixer Faktoren bestimmt, die vom Kunden selbst nicht direkt beeinflusst werden können.

In Erweiterung der Eckdaten für die Personenversicherung erfasst die private Krankenversicherung in der Regel:

  • das Lebensalter bei Eintritt in die private Krankenversicherung (auch zur Bestimmung der Altersrückstellungen)
  • den aktuell ausgeübten Beruf (zur Einschätzung eventueller berufsspezifischer Krankheitsrisiken)

Ferner werden in die Bestimmung des objektiven Risikos einbezogen:

  • der Lebensort (klimatische Besonderheiten)
  • die bisherige Krankheitsgeschichte
  • Operationen in der Vorgeschichte
  • das Auftreten und die Behandlung chronischer Krankheiten
  • das Durchlaufen besonderer Therapien in der Vergangenheit