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Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Was ist eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

Als nichteheliche Lebensgemeinschaft wird das paarweise Zusammenleben von zwei Menschen beschrieben. Zugrundegelegt wird in der Regel eine gemeinsame Haushaltsführung und eine enge Paarbeziehung auf emotionaler Basis. Die emotionale Basis unterscheidet die nichteheliche Lebensgemeinschaft von der Wohngemeinschaft, bei deren Grundanlage meist wirtschaftliche Erwägungen im Vordergrund stehen.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft soll darüber hinaus auf Dauer angelegt sein. Damit sie rechtlich als solche gewertet wird, ist untergeordnet die bisherige Dauer des Zusammenlebens von Bedeutung.

Zentraler ist jedoch das gemeinsame Gestalten der Lebensgemeinschaft:

  • werden Kosten füreinander getragen
  • kann von einer gemeinsamen Haushaltsführung ausgegangen werden
  • leben bereits gemeinsame Kinder im Haushalt
  • zielt die gemeinsame Lebensplanung auf eine längere Perspektive ab oder impliziert eine solche

Abgrenzung zur eheähnlichen Lebensgemeinschaft

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft steht der eheähnlichen Lebensgemeinschaft gleich. In beiden Formulierungen ist der Begriff der Lebensgemeinschaft zentral, mit der Bedeutung, dass zwei Menschen zusammen ihr Leben verbringen. „Eheähnlich“ und „nichtehelich“ bezeichnen die Rechtsform und zeigen damit auf die rechtliche Bedeutung der Lebensgemeinschaft.

Abgrenzung von der Ehe

Die Ehe ist das rechtlich stärkste Konstrukt, dass das Zusammenleben zweier Menschen regelt. Die Ehe kann zwischen Frau und Mann geschlossen werden und je nach Region auch zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern als eingetragene Partnerschaft.

Die rechtliche Grundlage der Ehe ermöglicht es den jeweiligen Partnern in der Beziehung, auch vertraglich und rechtlich für den anderen und im Sinne des anderen zu agieren, ohne, dass dafür einzelne und jeweils situative Vollmachten nötig werden.

Einschränkungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall müssen Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, rechtliche Einschränkungen hinnehmen.

Die plakativsten Fälle, für die Vorsorge getroffen werden muss, sind:

  • Krankenhausbesuche
  • Arztauskünfte

Je nach Situation sollten hier besondere Vollmachten vorbereitet werden, die den Partner in die Lage versetzt, möglichst umfassend im Krankheitsfall informiert und handlungsfähig zu sein.
Dennoch gibt es außerhalb der Ehe grundsätzliche Einschränkungen beim Krankenhausbesuch und bei der ohnehin eingeschränkten Auskunftserlaubnis beim Arzt.

Versicherungsleistungen für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

Sowohl die gesetzlichen Kassen als auch die privaten Krankenversicherungen unterscheiden in der Vergabe von Familientarifen zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Allerdings auf verschiedene Weise.

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Die gesetzlichen Kassen stellen ihre Familienversicherung nur den nicht- oder geringverdienenden Ehepartnern bereit. Allerdings kann die Mitversicherung hier kostenfrei ohne eigene Beitragszahlung des mitversicherten Ehepartners erfolgen.

Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung

Der Einschluss in einen Familientarif der privaten Krankenversicherung wird in der privaten Krankenversicherung offener gehandhabt. Hier können auch Lebenspartner mit versichert werden, wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben, aber über keinen eigenen relevanten Einkünfte verfügen, und das Paar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt.

Der Familientarif in der privaten Krankenversicherung ist allerdings nicht beitragsfrei, sondern wird zu reduzierten Konditionen bereitgestellt.