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Mutterschutz

Mutterschutz: Was bedeutet er und wann beginnt er?

Der Mutterschutz ist eine gesetzlich beschriebene Zeit, die Schwangere unmittelbar vor und nach der Entbindung einer besonderen Schonung unterstellt. Formal beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und erstreckt sich auf die folgenden 8 Wochen nach der Geburt.

Primär bedeutet der Mutterschutz eine erweiterte finanzielle Beihilfe für Schwangere unmittelbar um den Zeitpunkt der Entbindung herum. Sie wird von der Krankenversicherung und dem Arbeitgeber finanziell getragen.

Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal 13 Euro pro Tag Mutterschutz-Geld. Der Arbeitgeber erhöht diesen Betrag bis zur Höhe des Durchschnittseinkommens der letzten 3 Monate. Bei Verdiensten unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze zahlt die gesetzliche Kasse allein.

Die private Krankenversicherung selbst zahlt kein Geld im Mutterschutz. Hier leistet der Arbeitgeber allein, wenn die Versicherte in einem Anstellungsverhältnis steht. Es wird das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate gezahlt, abzüglich von 13 Euro am Tag, die die gesetzliche Kasse zahlen würde.

Schwangere, die privat krankenversichert sind, können eine einmalige Zahlung von bis zu 210 Euro über das Bundesversicherungsamt beantragen.

In jedem Fall benötigen Schwangere für die Beantragung von Geld im Mutterschutz die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Sie muss bei der Beantragung weniger als 4 Woche alt sein.

Veränderte Fristen bei Frühgeburt und bei Mehrlingsgeburt

Nach einer Frühgeburt wird die Frist im Mutterschutz auf 12 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin verlängert.

Dieselbe Verlängerung des Mutterschutzes gilt auch bei Zwillings- und Mehrlingsgeburten. Hier wird Frauen eine längere Zeit insbesondere der finanziellen Unterstützung durch die Krankenversicherung gewährt.

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung im Mutterschutz?

Vorsorgeleistungen

Die private Krankenversicherung übernimmt je nach Vertrag bestimmte Vorsorgeleistungen, Untersuchungen und Behandlungen, die in der Zeit um den Mutterschutz herum besonders wichtig werden. Im Vergleich kann festgestellt werden, welche Leistungen das jeweilige Versicherungsunternehmen für Schwangere anbietet.

Untersuchungen und Nachsorge

Der Bereich der Vorsorge und der Nachsorge um die Geburt herum, ist von besonderer Bedeutung. Besonders die ersten Untersuchungen des Neugeborenen sollten gut und verlässlich abgesichert sein.

Hier bieten verschiedene Versicherungsunternehmen unterschiedliche Vor- und Nachsorgepakete an. Der Vergleich des Leistungsumfangs lohnt sich, da viele Leistungen individuell angepasst werden können.

Finanzielle Mutterschaftshilfe

Mit Beantragung beim Bundesversicherungsamt leistet die private Krankenversicherung einmalig bis zu 210 Euro Beihilfe im Mutterschutz. Auch hier können zusätzliche Leistungen versichert werden. Dazu zählen ergänzende Zahlungen im Sinne von Tagegeld oder Pauschalen zur Kindesgeburt.