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Müttergenesungskuren


Leistungen der privaten Krankenversicherung für Müttergenesungskuren

Müttergenesungskuren Das Leistungsspektrum in der privaten Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf 2 Stränge: Grundlegende Leistungen und freiwillige Zusatzleistungen.

Die Zusicherung von Grundleistungen basiert auf dem Leistungskatalog für gesetzliche Kassen im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Leistungsumfang, Indikation, Umfang der Übernahme und die administrative Anerkennung von Leistungen finden ihre Grundlage im SGB V. Müttergenesungskuren gehören dazu.

Das bedeutet: Ist vom Arzt eine Müttergenesungskur als zwingende medizinisch-rehabilitierende Maßnahme erkannt, muss die private Krankenversicherung mindestens einen Anteil an den Kosten übernehmen. Die Kostenübernahme muss beantragt werden und wird entsprechend von der PKV bestätigt. Mit der Bestätigung wird auch der übernommene Anteil kenntlich gemacht. Er ist von der genauen Indikation abhängig und von den in der Police zur privaten Krankenversicherung vereinbarten Leistungen. In der Regel muss die Müttergenesungskur in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks durchgeführt werden oder in einer anerkannten Einrichtung gleichen Standards. Die Bestimmungen dazu regelt das SGB V in §41.


Freiwillige Zusatzleistungen für Müttergenesungskuren in der PKV

Leistungen der privaten Krankenversicherung lassen sich individuell festlegen und bestimmen. Wesentliche Eigenschaft der PKV sind die Erweiterungen der grundlegenden Leistungen nach SGB V nach jeweils persönlicher Entscheidung. Absicherungsbedürfnisse können nach jeweils eigenen Schwerpunkten fokussiert werden. Auch Leistungen zu Kuren und Reha-Maßnahmen fallen darunter.

Das bedeutet: Unter bestimmten Voraussetzungen leistet die private Krankenversicherung für Müttergenesungskuren nur einen finanziellen Anteil, je nach der genauen Art der medizinischen Indikation. Welche Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, regelt dann die konkrete Police. Hier sollte auch festgehalten werden, ob Zusatzleistungen für Kuren (meist unter „Heilmittel“ zusammengefasst) auch für Müttergenesungskuren gelten sollen und sonstige Leistungen aus der Rehabilitation mit anerkannt werden.


Wichtig: Beantragung der Leistungen

Wie bereits erwähnt: Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Müttergenesungskuren müssen beantragt werden. Halten Sie hier Rücksprache mit Ihrer PKV, um Zusatzleistungen und die übernommenen Kosten von vornherein zu kennen und ggf. beeinflussen zu können. In der auf den Antrag folgenden Kostenübernahme-Mitteilung sind alle Leistungen aufgeführt, die die private Krankenversicherung für die Müttergenesungskur tragen wird.


Beihilfe-Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte

Müttergenesungskuren - Geldscheine Auch Beamten und Beihilfe-Berechtigten steht die Kostenübernahme für Müttergenesungskuren durch die private Krankenversicherung bzw. die Ergänzungsversicherung für den Beihilfe-Anteil zu.

Beantragung und Genehmigung erfolgen hier analog zu der Beantragung von Müttergenesungskuren in der allgemeinen privaten Krankenversicherung.