Medizinischer Dienst
Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Der medizinische Dienst der Krankenkassen ist ein Zusammenschluss von medizinischen Fachleuten und Ärzten. Sie haben die Aufgabe der Begutachtung von Gesundheitszuständen und der Pflegebedürftigkeit von Patienten. Wesentlich tragen sie zur Beratung bei, um die medizinische Leistung der Kassen wirtschaftlich tragfähig zu halten und gleichzeitig eine ausreichend gesicherte Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Nach der gutachterlichen Einschätzung des medizinischen Dienstes werden bspw. die Pflegestufen vergeben und angepasst. Damit erfüllt er eine zentrale Aufgabe bei der Vergabe von Mitteln zur Pflege und Unterbringung von Pflegebedürftigen.
Grundlage für die Pflegeeinstufung
Der medizinische Dienst liefert die Basis für die Einstufung von Pflegestufen. Zwar erfüllt er noch weitere Aufgaben im Bereich der Einschätzung von medizinischen Sachverhalten. Allerdings ist diese zentrale Funktion von herausgehobener Bedeutung.
Denn das bedeutet auch, dass eventuelle Korrekturen oder Veränderungen an einer einmal getroffenen Einstufung auch vom medizinischen Dienst vorgenommen und geprüft werden müssen.
In der Organisationsstruktur des medizinischen Dienstes sind weit verteilt unterschiedliche Ärzte zusammengefasst. Sie sind spezialisiert auf verschiedene Fachbereiche und können so zielgerichtete Einschätzungen und Gutachten abgeben. Der dezentrale Aufbau soll eine objektivierte Begutachtung sicherstellen und gegenseitige Einflussnahme reduzieren.
Medizinischer Dienst der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen unterhalten einen eigenen medizinischen Dienst. Er wird über die Medicproof GmbH gewährleistet, eine Tochtergesellschaft des Verbandes der privaten Krankenversicherer.
Die Medicproof GmbH hat als medizinischer Dienst langjährige Erfahrungen im Bereich der Begutachtung und Beurteilung von Pflegebedürftigkeit. Ihre Tätigkeit ist vor allem deswegen wichtig, weil eine falsche Einschätzung schnell zu unangemessen geringer Versorgung im Pflegefall führen kann.
Vor dem Hintergrund der privaten Absicherung von Pflegeleistungen, die in der privaten Krankenversicherung das Absicherungsportfolio ergänzt, ist eine verlässliche Begutachtung besonders wichtig. Denn meist sind Tagegelder mit versichert, deren Höhe von der jeweilige Pflegestufe abhängig ist.
Beurteilung von Pflegeleistungen in häuslicher Pflege
Nicht nur bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit, wenn es um die Vergabe von Heimpflegeplätzen geht – und dabei vor allem um eine mögliche fachliche Spezialausrichtung bei der Unterbringung, z.B. bei Alzheimer-Erkrankungen und Demenz – kommt es auf die passgenaue Bewertung durch den medizinischen Dienst an.
Kosten, die im Rahmen der häuslichen Pflege entstehen, müssen den Pflegepersonen unmittelbar erstattet werden. Gleichzeitig müssen die Versicherungsleistungen für die medizinische Unterstützung angemessen sein und in der Regel muss die Leistung von Tagespauschalen greifen.
Denn in der Absicherung von Pflegeleistungen muss nicht selten auf die Ersparnisse der Pflegebedürftigen zurückgegriffen werden. Damit das nur in einem angemessenen Rahmen passiert, muss die Begutachtung durch den medizinischen Dienst für die Pflegebedürftigkeit erfolgen.