Logopädie
Ein Logopäde behandelt Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen. Einen solchen Therapeuten suchen Patienten beispielsweise in folgenden Fällen auf:
- bei einem Kleinkind kommt es zu einer verzögerten Sprachentwicklung
- Kinder oder Erwachsene leiden unter einem Sprachfehler wie z. B. Lispeln, Stottern etc.
- nach einem Unfall, Schlaganfall oder einer Stimmbändererkrankung ist das Sprechvermögen beeinträchtigt und muss wieder hergestellt werden
Übernimmt die PKV die Behandlung beim Logopäden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Logopädie-Therapie zählt zu den sogenannten Heilmitteln. Deren Kostenübernahme gehört nicht zwangsläufig zum Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung dazu. Mit anderen Worten: Sie müssen bei Abschluss eines Vertrages darauf achten, in welchem Umfang Ihr Versicherer eine Kostenerstattung übernimmt.
Heilmittel sind nicht an die Gebührenordnung gebunden
Versicherungsgesellschaften haben gewissermaßen ein Problem mit Heilmitteln. Diese werden nämlich gewöhnlich nicht von Medizinern oder Zahnärzten verabreicht, sondern von Therapeuten. Während sich die Ärzte bei ihrer Bezahlung nach der Gebührenordnung richten müssen, sind Therapeuten bei ihrer Honorargestaltung völlig frei.
Logopädie in vielen günstigeren PKV-Tarifen nur eingeschränkt verfügbar
Bei den günstigeren PKV-Tarifen sind deshalb solche Leistungen wie eine logopädische Therapie entweder mit Bedingungen verknüpft oder zur Gänze von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Manche Versicherer erstatten die Rechnungen beispielsweise nur, wenn die Behandlung von einem Arzt durchgeführt wird, was in der Praxis aber kaum vorkommt.
Üblich sind auch Deckelungen. Dann bezahlt die PKV lediglich eine bestimmte Anzahl von Sitzungen oder erstattet die Behandlungskosten nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Wenn Sie also eine volle Kostenerstattung wünschen, müssen Sie in der Regel zu einem hochwertigeren PKV-Tarif greifen oder eine entsprechende Zusatzversicherung vereinbaren.
Über welche Kosten reden wir hier?
Wie gesagt: Jeder Logopäde kann sein Honorar frei verhandeln, weshalb keine verbindliche Aussage möglich ist. Es existieren aber Erfahrungswerte. Eine halbstündige Sitzung kostet im Durchschnitt rund 30 Euro und mehr. Für eine 60-minütige Therapie sind etwa 50 Euro zu veranschlagen.
Bei der Therapie von Kindern mit einfachen Sprachfehlern sind meist um die 40 Sitzungen notwendig, bis ein Behandlungserfolg erreicht ist. Angesichts von 40 Sitzungen können Sie von bis zu 2.000 Euro Gesamtkosten ausgehen. Für einen Schlaganfallpatienten sind aber in der Regel 100 und mehr Sitzungen nötig. Die Kosten liegen also hier weitaus höher.
Fazit: Eine Behandlung beim Logopäden wird Sie voraussichtlich mehrere Tausend Euro kosten. Eine vernünftige Absicherung erscheint angesichts dieser zu erwartenden Höhe bei den Behandlungskosten durchaus sinnvoll.