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Legasthenie

 

Legasthenie ist gleichbedeutend mit Lese-Rechtschreib-Schwäche. Die betroffenen Personen verwechseln typischerweise Worte und Buchstaben, haben Schwierigkeiten mit der Groß- und Kleinschreibung und Probleme mit dem Lesen. In der Praxis äußert sich die Schwäche oftmals in einem chaotischen Satzbild, das den Rechtschreibregeln in keinster Weise entspricht.


Ursachen

Es besteht bis heute keine Einigkeit unter Wissenschaftlern, was die eigentliche Ursache von Legasthenie ist. Die Einschränkung liegt auf jeden Fall nicht in mangelnder Intelligenz begründet. Folgende Faktoren können nach Ansicht der Experten Einfluss nehmen:

  • Familienstruktur
  • soziales Umfeld
  • Persönlichkeit
  • Hirnteilleistungsstörung

Behandlungsmöglichkeiten

Legasthenie fällt spätestens im Schulalter auf und sollte dann nach Möglichkeit auch behandelt werden. Ansonsten kann die Schwäche auch das Lernen in anderen Fächern beeinträchtigen. Die Schulen bieten heutzutage in der Regel spezielle Kurse an. Auch eine Kinderpsychotherapie oder eine Behandlung beim Logopäden kann im Einzelfall zweckmäßig sein.


Wann übernehmen die Krankenkassen eine Kostenerstattung?

Da es sich bei einer Legasthenie laut Definition um eine Schwäche handelt und nicht um eine Krankheit, verweigern viele Versicherer eine Kostenübernahme der Therapie. Die Behandlung gilt als nicht verordnungsfähiges Heilmittel, sofern sie als Legasthenie-Therapie deklariert ist.

Aussicht auf eine erfolgreiche Erstattung ist allenfalls dann gegeben, wenn eine konkrete Ursache für die Lese-Rechtschreib-Schwäche benannt werden kann. Soll die Ursache gezielt therapiert werden, kann der Versicherungsnehmer eine Kostenübernahme seitens der Krankenkassen beantragen. Es bleibt aber eine Einzelfallentscheidung. Erfahrungsgemäß zeigen sich die privaten Versicherer in solchen Fällen etwas kulanter als die gesetzlichen Kassen.

Damit dem Antrag Erfolg beschieden ist, sollte darin der Begriff Legasthenie am besten überhaupt nicht auftauchen. Auch ein Hinweis auf schulische Probleme ist hier fehl am Platz. Die Verbesserung der schulischen Leistungsfähigkeit kann nicht das primäre Ziel einer medizinischen Behandlung sein. Stattdessen sollte der Antrag verdeutlichen, wie sich ein nachgewiesenes Defizit durch die Therapie beseitigen lässt.


Alternativen zur Krankenversicherung

Verweigert die Krankenversicherung die Kostenübernahme, bleibt noch der Weg zum zuständigen Jugendamt. Dort können Sie versuchen, die Behandlungskosten über die wirtschaftliche Jugendhilfe zu erhalten. Konkret beantragen Sie „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

Voraussetzung ist allerdings, dass eine ärztliche diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Störung vorliegt. Bei einer einfachen Lese-Rechtschreib-Schwäche müssen Sie die Therapiekosten normalerweise selbst tragen. Dem Antrag sollten Sie Zeugnisse, einen schulischen Förderbericht und eine qualifizierte Schulauskunft beilegen, um den Fall ausreichend zu dokumentieren.