Krankengeld in der PKV
- Können privat Krankenversicherte Krankengeld beziehen?
- Wie wird die Höhe des Krankengeldes in der privaten Krankenversicherung festgelegt?
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Kann Krankengeld als Option ausgeschlossen werden?
- Ab wann wird Krankengeld in der privaten Krankenversicherung gezahlt?
- Für wen lohnt es sich, Krankengeld in der privaten Krankengeldversicherung zu vereinbaren?
Können privat Krankenversicherte Krankengeld beziehen?
Gesetzlich Versicherte beziehen Krankengeld in der Regel vom Arbeitgeber, wenn sie längere Zeit ausfallen bzw. krank geschrieben werden. Bis zu 6 Wochen lang. Die sog. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird ab der 7. Woche von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und bis maximal zur 78. Krankheitswoche aufrecht erhalten. Länger leistet die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht.
Krankengeldversicherung auch für gesetzlich Versicherte
Krankengeld oder Krankentagegeld kann in der privaten Krankenversicherung als zusätzlicher Baustein versichert werden. Es kann jedoch auch als eigene Police abgeschlossen werden. Die Krankengeldversicherung gilt dann zusätzlich zu den bestehenden Versicherungen – ob privat oder gesetzlich.
Wie wird die Höhe des Krankengeldes in der privaten Krankenversicherung festgelegt?
Der Betrag, den die private Krankenversicherung als Krankengeld zahlt, wird vom Versicherten selbst festgelegt. Welche Höhe dabei nötig ist, ergibt sich aus dem aktuellen Beschäftigungsstatus und den individuellen Lebenshaltungskosten.
Zu beachten ist: Auf Leistungen aus der Krankengeldversicherung werden keine Steuern erhoben. Auch Leistungen zur Sozialversicherung fallen nicht an. Das Krankengeld wird bei Arbeitsunfähigkeit unabhängig von der Ursache und zeitlich unbegrenzt bis zum Erreichen des Rentenalters gezahlt.
Die Höhe des bei Versicherungsbeginn vereinbarten Krankengeldes kann je nach Anbieter auch dynamisiert werden. So passen sich sowohl Höhe der Beiträge, aber auch Umfang der Leistungen im Versicherungsfall entsprechend an.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Höhe des Beitrags zur Krankengeldversicherung berechnet sich in der Regel auf Grundlage verschiedener individueller, demografischer und wirtschaftlicher Faktoren. In vielen Angeboten wird auf die Bewertung von Vorerkrankungen verzichtet.
Demnach berechnet sich das Krankengeld aus:
- dem Lebensalter bei Versicherungseintritt
- dem beruflichen Status als Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler
- dem Versicherungsstatus als gesetzlich Pflicht- oder freiwillig Versicherter
- der erwarteten Krankengeldleistung pro Tag, wobei für die meisten Versicherer unabhängig von Feiertagen und Wochenenden kalkuliert wird, also 24h-Tage insgesamt zählen
- dem vereinbarten Eintritt des Leistungsfalls: unmittelbar ab dem 1. Krankheitstag oder gestaffelt, meist nach 14, 21 bis hin zu 62 Krankheitstagen oder darüber hinaus.So können Angestellte eine zusätzliche Krankengeldversicherung bereits relativ günstig abschließen, indem sie einen späteren Eintrittszeitpunkt festlegen. Denn bis zur 78. Krankheitswoche leisten die Arbeitgeber gemeinsam mit der gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Je nach Anbieter können jedoch weitere Faktoren bestimmt werden, die auf die Beitragsberechnung Einfluss haben. Die Beiträge unterscheiden sich zwischen den Versicherern teils erheblich. Vor diesem Hintergrund ist ein Vergleich vor Abschluss der Krankengeldversicherung dringend angeraten.
Kann Krankengeld als Option ausgeschlossen werden?
Ist die Krankengeldversicherung als Teil des Vertrags in der privaten Krankenversicherung abgeschlossen, entscheidet die jeweilige Vertragsgestaltung, wie der Vertrag entsprechend angepasst werden kann. Neben dem optionalen Festlegen von Krankengeld im regulären Versicherungsvertrag kann auch im Rahmen eines Tarifwechsels beim bestehenden Anbieter die entsprechende Option verändert werden. Wir beraten Sie gern.
Zusätzlich abgeschlossene Krankengeldversicherungen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und können mit ordentlicher Kündigungsfrist jährlich aufgehoben werden.
Bei den meisten Angeboten zur privaten Krankenversicherung ist die Leistung von Krankengeld nicht grundsätzlich festgelegt.
Ab wann wird Krankengeld in der privaten Krankenversicherung gezahlt?
Anrecht auf Krankengeld besteht ab dem 1. Krankheitstag. Einzelne Anbieter stellen die Möglichkeit eine sofortigen Auszahlung auch bereit. Das ist jedoch oft mit hohen Beiträgen verbunden, sodass ein späterer Leistungsbeginn sinnvoll ist.
Für Selbstständige hat sich dabei ein Leistungseintritt ab dem 7. bis 22. Krankheitstag bei den meisten Versicherern etabliert. Gesetzlich Versicherte können warten, bis die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausläuft. Für sie steht die finanzielle Absicherung bei langer Erkrankung im Vordergrund.
Unmittelbar nach Abschluss der Krankengeldversicherung gilt bis zum ersten Leistungsfall nach Krankheit jedoch meist eine Karenzzeit. Sie entfällt bei Unfall oder durch ärztliche Stellungnahme. Meist liegt sie regulär zwischen 3 und 9 Monaten nach Versicherungsbeginn.
Für wen lohnt es sich, Krankengeld in der privaten Krankengeldversicherung zu vereinbaren?
Angestellte in privater oder gesetzlicher Krankenversicherung, Selbstständige in privater oder gesetzlicher Krankenversicherung und freiwillig gesetzlich Versicherte können individuelle Lösungen zum Krankengeld vereinbaren und finanzielle Sicherheit aus der Police gewinnen.
Für Beamte ist die Krankengeldversicherung nicht geeignet. Sie sind durch den Dienstherrn umfassend und in voller Bezüge-Höhe abgesichert.