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Klinik-Card in der PKV


Klinik-Card

Der Begriff „Klinik-Card“ entstammt der privaten Krankenversicherung. Sie bezeichnet den Versicherungsnachweis in der privaten Krankenvollversicherung und gibt Auskunft über Versicherungsdaten beim Patienten.

Die Klinikcard ist eine Art Ausweis, den der Privatversicherte nach Abschluss seiner privaten Krankenversicherung erhält.

Für den Fall, dass ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Spezialklinik notwendig wird, dient die Klinikcard als Nachweis zur Versicherung. Ihr Vorliegen berechtigt das behandelnde Krankenhaus, bereits durch Notfallversorgung und Transport angefallene und im Zusammenhang mit der Heilbehandlung noch anfallende Leistungen direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen. Hohe Selbstauslagen, wie in der ambulanten Behandlung möglich, da erst nach Vor-Auslage mit der Versicherung abgerechnet wird, sollen so vermieden werden.


Im Notfall das Auskunftsblatt des Patienten

Notfalleinsätze und ihre anschließende Behandlung kosten schnell 5-stellige Beträge. Das behandelnde Krankenhaus erhält so Handlungssicherheit bei der Bewertung möglicher Behandlungsmethoden und ihrer Kostendeckung durch den Patienten bzw. seine Krankenversicherung.

Die Klinikcard erhält der Versicherte erst nach einem gewissen Zeitraum, einer im Vertrag festgehaltenen Wartezeit. Innerhalb dieses Zeitraumes muss er seine Beiträge ordnungsgemäß bezahlt haben.

Im Versicherungsvertrag darf kein Ausschluss von Leistungen enthalten sein, die im Rahmen stationärer Behandlungen von Bedeutung sein könnten, wenn die Klinik-Card vergeben werde soll. Denn die Klinik-Card ist auch und besonders im Fall der Nichtansprechbarkeit des Patienten das zentrale Dokument, auf Grund dessen weitreichende Entscheidungen des behandelnden Arztes zu den Behandlungsmethoden und der Patienten-Versorgung zählen.

Nicht immer kann der Arzt sofort Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. Ausschlüsse bestimmter Leistungen würden zur direkten Belastung des Patienten führen. Diese Erwägung kann der Arzt jedoch nicht immer zeitsynchron treffen.

Die Klinik-Card wird nur an privat Krankenversicherte übergeben, die ihre Ansprüche über eine Vollversicherung abgedeckt haben. Gesetzlich Versicherte, die zusätzliche medizinische Leistungen z.B. über einer Krankenhaus-Zusatzversicherung abdecken, erhalten keine Klinik-Card. Ihre Grundversorgung basiert auf gesetzlich garantierten Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse.