Kapitaldeckungsverfahren in der PKV
Was ist das Kapitaldeckungsverfahren in der privaten Krankenversicherung?
Das Kapitaldeckungsverfahren beschreibt die Art des Finanzierungsaufbaus in der privaten Krankenversicherung.
Ziel der Versicherung ist in jedem Fall die ausreichend umfangreiche Versorgung der Versicherten. Auf statistischer Grundlage werden unter Einbeziehung von durchschnittlichem Erkrankungsrisiko im jeweiligen Lebensalter, der allgemeinen Lebenserwartung und durchschnittlicher Kosten im Gesundheitssystem die Beiträge für jeden Tarif (mit dem entsprechenden Leistungsumfang) berechnet.
Grundsätzlich ergibt sich daraus der Finanzierungsbedarf für alle Versicherten in einem bestimmten Tarif.
Teil der Beitragsermittlung sind neben den genannten Faktoren jedoch auch Anteile für die sog. Altersrückstellung. Sie gleichen verschieden hohen aktuellen medizinischen Bedarf in den unterschiedlichen Altersgruppen innerhalb eines jeweiligen Tarifs und beim jeweiligen Versicherer aus.
Welche Bedeutung hat das Kapitaldeckungsverfahren für die Versicherten?
Die Versicherten profitieren vom Kapitaldeckungsverfahren dadurch, dass dem Grundsatz nach die Beiträge in einem abgeschlossenen Tarif gleich bleiben, auch wenn der Versicherte älter wird. D.h.: Die im Kapitaldeckungsverfahren der privaten Krankenversicherung angesparten Altersrückstellungen dienen dazu, einen im Alter durchschnittlich höheren finanziellen Bedarf für medizinische Leistungen auszugleichen.
In der Praxis bedeutet das: Beiträge zu Beginn der Versicherungslaufzeit in der privaten Krankenversicherung werden höher als der durchschnittliche Bedarf für Angehörige dieser Altersgruppe kalkuliert. Mit zunehmendem Alter verändert sich das Verhältnis von eingezahltem Beitrag zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Später zahlt der Versicherte dann weniger Beitrag im Vergleich zu dem Betrag, den die Versicherung für medizinische Leistungen erstattet. Der Beitrag im Tarif bleibt dennoch gleich, gemessen am steigenden Lebensalter. Die Differenz wird aus den Altersrückstellungen beglichen.
Trotzdem kann es zu Beitragsanpassungen innerhalb eines Tarifs kommen. Denn nicht abgebildet werden aktuelle, statistisch nicht vorhersagbare Kostenfaktoren. Zentral zählt dazu die jeweilige Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen insgesamt, etwa durch die Zunahme spezieller Krankheiten, die überdurchschnittlich hohe Therapiekosten verursachen, und auch die allgemein steigende Lebenserwartung.
Was passiert mit der Altersrückstellung im Kapitaldeckungsverfahren, wenn der Tarif in der privaten Krankenversicherung gewechselt wird?
In der privaten Krankenversicherung nutzen viele Versicherte regelmäßig Tarifwechselverfahren, um die Beiträge günstiger zu gestalten. Auf gesetzlicher Grundlage kann – ohne Kündigungsfristen oder neue Wartezeiten – innerhalb der bisherigen privaten Krankenversicherung der Tarif gewechselt werden. In der Regel sinken dadurch die Beiträge um bis zu 40%, während die Leistungen gleich bleiben.
Das Kapitaldeckungsverfahren sichert dabei, dass die Altersrückstellungen, die im bisherigen Tarif angespart wurden, im neuen Tarif angerechnet werden können. In der Regel erfolgt das in der vollen Höhe.