Ausgezeichnete Tarife Top-Preis-Leistung
Private Krankenversicherung
Tarifvergleich 2024/2025
1 Teilen Sie uns
Ihre Wünsche mit
2 Wir suchen den
passenden Anbieter
3 Sie erhalten kostenfrei
unsere Empfehlung
Für wen ist die Krankenversicherung?
weiter
Geburtsdatum von Ihnen / Ihres Partners / Ihrem Kind
Wie sind Sie derzeit versichert?
Wie ist Ihr derzeitiger Berufsstatus?
Wie möchten Sie im Krankenhaus abgesichert sein?
Ist Ihnen eine Chefarztbehandlung wichtig?
Sind Ihnen Zahnleistungen wichtig?
In welcher Region wohnen Sie?
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld ...

Eine passende private Krankenversicherung wird gesucht.

Jetzt kostenfreies Angebot erhalten - bis zu 65% sparen!

Warum benötigen wir Ihre Kontaktdaten?

Ausgezeichnete Leistungen

  • Alle Anbieter / Tarife im Vergleich
  • Beste Zahnleistungen
  • Bestes Preis-Leistung-Verhältnis
  • 45.000 Kunden vergleichen mit uns
Unser Versprechen gehalten
Wir freuen uns über so viele zufriedene Kunden und tolle Bewertungen
  • Erfahren:
    Über 45.000 Kunden vergleichen regelmäßig mit uns.
  • Persönlich:
    Unsere Experten beraten Sie am Telefon.
Kundenbewertungen
4.4 / 5.0 Werner R.
Sehr gute Möglichkeit, eine passende Krankenvers ...
4.9 / 5.0 Anja Becker
Danke - super Service und das alles kostenlos ...
100%

Jetzt kostenfrei vergleichen

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab wann Angestellte und Arbeitnehmer ihre Krankenversicherung frei wählen dürfen und einen privatrechtlichen Versicherungsvertag mit einem Krankenversicherungsunternehmen schließen dürfen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt damit die Einstiegsgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung fest.

Zugrundegelegt wird das Brutto-Einkommen, das im Jahr erwirtschaftet wird. Dabei muss das Einkommen für die Bestimmung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht dem summarischen, steuerlich wirksamen Brutto-Einkommen entsprechen. Es wird die zuletzt verdiente Summe angenommen und auf das Jahr rückwirkend projiziert. So entsteht das aktuelle Brutto-Einkommen für die Bestimmung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wenn im nächsten Jahr dasselbe bzw. ein noch höheres Einkommen erwartet werden kann. Erfolgt also in der zweiten Jahreshälfte eine Gehaltserhöhung, und bleibt diese auch perspektivisch gültig, wird der dann aktuelle Verdienst auch rückwirkend angenommen. Hier gehen also tatsächlicher, steuerwirksamer Verdienst und Brutto-Einkommen im Sinne der Jahresarbeitsentgeltgrenze auseinander.

Die Wahlfreiheit der Absicherung beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze tatsächlich überschritten wurde. Prognostisch muss damit jedoch auch im laufenden Jahr gerechnet werden. Fällt das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, setzt die Sozialversicherungspflicht in der Regel unmittelbar wieder ein.

Wie wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze angepasst?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird durch jährlichen Regierungsbeschluss angepasst. Dabei sind statistische Daten grundlegend, die u.a. die durchschnittliche Lohnsteigerung über das Jahr hin einbeziehen und einschlägige Ausgaben.

Das aktuelle Einkommen, das für das Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze relevant ist, wird auf Grund des skalierten Jahreseinkommens oder, je nach Arbeitsvertrag, der summierten monatlichen Einkünfte ermittelt.

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt für 2016 bei 56.250 Euro. Sie wurde innerhalb der letzten 5 Jahre um mehr als 6.000 Euro angehoben.

Um den freien Versicherungsstatus zu behalten, muss das Einkommen dauerhaft über der jeweils angepassten Jahresarbeitsentgeltgrenze für das aktuelle jahr liegen.

Was passiert, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt?

Damit der Versicherungsstatus in der privaten Krankenversicherung beibehalten werden kann, muss der Verdienst im laufenden Jahr prognostisch oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben. Jobwechsel oder Gehaltsrücknahmen können das jedoch beeinflussen.

Sinkt das aktuelle Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt in der Regel eine umgehende Sozialversicherungspflicht wieder ein. Ausnahme ist das vollendete 55. Lebensjahr.
Entweder schreibt der Arbeitgeber für seinen Angestellen ein und gibt mit der Meldung an die Sozialversicherung die Änderung an – oder nach einem Jobverlust wird der Arbeitnehmer über eine öffentliche Stelle sozialversichert.

Die Meldung an die private Krankenversicherung muss umgehend erfolgen. Zeitgleich zur Mitteilung an die Sozialversicherung.

Ausnahmeregelungen

Für Berufseinsteiger mit besonders hohem erwarteten Verdienst, gilt bereits ab Arbeitsbeginn die Versicherungsfreiheit. Sie können sich bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze unmittelbar privat krankenversichern.

Unter bestimmten Umständen können Pflichtversicherte zudem von der Sozialversicherungspflicht befreit werden.