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Impfungen

 

Impfungen dienen der Gesundheitsvorsorge gegen gefährliche Infektionskrankheiten. Obwohl eine Vorbeugung schlimmere Erkrankungen verhindert, kommen die Krankenversicherer nicht in jedem Fall für eine Impfung aus.


Die Situation in der GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zahlreiche Schutzimpfungen. Um welche es sich dabei aktuell handelt, kann der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen“ entnommen werden. Zu den empfohlenen Impfungen gehören beispielsweise:

  • Pocken
  • Masern
  • Röteln
  • Keuchhusten
  • Diphterie
  • Mumps
  • Röteln
  • Tetanus

Bei anderen Infektionskrankheiten wie etwa Windpocken ist eine Leistungsübernahme nicht üblich. Zudem gibt es Altersbeschränkungen. Ein typisches Beispiel ist die Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs, welche bei Mädchen von der Krankenkasse erstattet wird. Ältere Frauen müssen diese Behandlung hingegen selbst zahlen.

Bei Schutzimpfungen gegen sogenannte Tropenkrankheiten wie etwa Malaria kommt es auf den Grund für die Auslandsreise an. Manche Kassen zahlen diese Leistungen allenfalls, wenn die Reise einen dienstlichen Hintergrund hat. Bei Privatreisen übernehmen lediglich einige wenige Versicherer die Erstattung.


Impfungen in der PKV

Die private Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nur bei medizinisch notwendigen Leistungen. Dazu zählt eine Impfung nicht. Denn zu diesem Zeitpunkt ist ja noch niemand erkrankt. Aber da sich die Vielzahl der PKV-Tarife frei zusammenstellen lässt, können Sie Schutzimpfungen bei Bedarf einfach dazubuchen.

Gerade bei den Spezialtarifen für minderjährige Versicherungsnehmer gehören jedoch die wichtigsten Schutzimpfungen bereits dazu. Die Schutzimpfungen für Auslandsreisen bietet die PKV hingegen seltener an. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob die Reise berufliche oder private Gründe hat. Es gibt solche PKV-Tarife, aber Sie müssen schon gezielt danach suchen.


Kostenübernahmeerklärung sinnvoll

Das Thema Impfung ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zugegebenermaßen etwas einheitlicher geklärt. Sollten Sie unsicher sein, ob eine bestimmte Impfung Teil Ihres Tarifes ist, sollten Sie dies direkt bei Ihrem Versicherer anfragen. Machen Sie dies am besten nicht auf dem mündlichen Weg, weil telefonische Auskünfte in diesem Fall nicht rechtsverbindlich sind – eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der PKV hingegen schon.