Honorarverteilungsmassstab
Der Honorarverteilungsmaßstab ist ein Verteilungsschlüssel, nach dem die gesetzlichen Krankenkassen das Geld an die jeweiligen Vertragsärzte auszahlen. Die Vergütungshöhe wird von den Krankenkassen und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen festgelegt.
Problem Budgetierung
Vielleicht ist Ihnen folgende Situation auch schon widerfahren: Sie wollten als Kassenpatient bei Ihrem Arzt einen möglichst zeitnahen Termin vereinbaren. Doch der Arzt vertröstete Sie auf das folgende Quartal mit dem Hinweis, „sein Budget“ sei bereits erschöpft. Dies ist eine direkte Folge des Honorarverteilungsmaßstabs.
Jeder Arzt bekommt aus den Honorartöpfen nur einen bestimmten Anteil pro Quartal ausgezahlt. Ist dieses Budget aufgebraucht, nimmt er keine neuen Patienten mehr an. Logisch: Für seine Arbeit wird er dann nämlich nicht mehr bezahlt. Ausgenommen davon sind natürlich Notfälle und Privatpatienten. Deren Budget ist gewissermaßen unerschöpflich.
Wie funktioniert das System in der Praxis?
Bis 2009 zahlten die Krankenkassen noch Kopfpauschalen zwischen 100 und 600 Euro pro zahlendes Mitglied in den Gesamttopf ein. In dem Betrag waren auch bereits nicht zahlende, aber dennoch mitversicherte Familienmitglieder einkalkuliert. Die Pauschalen richteten sich zudem an der allgemeinen Lohnentwicklung aus.
Dieses System hat sich jedoch als unbrauchbar erwiesen. Denn der zu verteilende Gesamtbetrag orientierte sich nicht am realen Bedarf, sondern an einem Faktor, der nicht in direktem Zusammenhang mit den anfallenden Gesundheitskosten stand. Die Folge war, dass die Ärzte immer weniger Honorar für ihre Arbeit bekamen.
Heute richtet sich der Honorarverteilungsmaßstab im Wesentlichen nach der demografischen Entwicklung, wie sie sich durch eine veränderte Lebenserwartung ergibt. Dazu wertet man die Daten aller Versicherten aus und nicht nur die der Beitragszahler. Die Kopfpauschale ist zumindest bei normalen ärztlichen Behandlungen abgeschafft worden.
Unterschiede in der zahnärztlichen Behandlung
Für den zahnärztlichen Bereich handhaben die Krankenkassen dies jedoch noch anders. Hier ergibt sich das Gesamtbudget nach wie vor aus einer Kopfpauschale je Mitglied oder je Versicherten. Die Krankenkassen multiplizieren den Pauschalbetrag einfach mit der Zahl der Beitragszahler oder der Gesamtzahl der Versicherten.
Seit 2011 orientiert sich der Betrag für die zahnärztliche Versorgung allerdings nicht mehr ausschließlich an der Entwicklung des Einkommens. Mittlerweile bezieht man auch folgende Faktoren in die Berechnung ein:
- Zahl und Struktur der Versicherten
- Sterblichkeitsentwicklung
- Kosten- und Versorgungsstruktur
- Arbeitszeit des Zahnarztes je Tätigkeit
- Art und des Umfangs der zahnärztlichen Leistungen