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Heimunterbringung

Welche Rahmenbedingungen begleiten eine Heimunterbringung

Eine Heimunterbringung wird in der Regel in Betracht gezogen, wenn starke Einschränkungen das Leben im Alltag erschweren und dauerhafte Unterstützung nötig wird. Die Heimunterbringung ist meist dauerhaft und muss vor diesem Hintergrund vor allem finanziell verlässlich abgesichert werden.

Die Sozialversicherung sieht für sozialversicherungspflichtig tätige Angestellte und Arbeitnehmer die Abgabe von Pflichtanteilen vor, die später eine Versorgung im Alter sicherstellen sollen. Dazu gehört die Pflege-Pflichtversicherung. Sie stellt spätere finanzielle Mittel bereit, um Pflegeleistungen zu Haus oder im Rahmen einer Heimunterbringung zu finanzieren.

Welche Leistungen erbringt die private Krankenversicherung bei der Heimunterbringung?

Selbstständige und Angestellte, die mehr verdienen, als die Jahresarbeitsentgeltgrenze festlegt, können sich frei für eine Absicherungform entscheiden. Sie unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.

Vor diesem Hintergrund müssen Kunden einer privaten Krankenversicherung sicherstellen, dass ihr Bedürfnisse auch für den Fall einer Heimunterbringung gesichert sind.

Zum Abschluss der privaten Krankenversicherung (PKV) gehört obligatorisch der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Dem Grunde nach sichert die private Pflegeversicherung ebenfalls diejenigen Kosten ab, die bei häuslicher Pflege und einer Heimunterbringung anfallen.

Der Unterschied zur Krankenversicherung: Für medizinische Behandlungen kommt die PKV auf, für Kosten zu Pflegeleistungen wird die Pflegeversicherung herangezogen. Unterschiedliche Abrechnungen werden abgedeckt.

Warum ist die finanzielle Absicherung vor allem bei einer Heimunterbringung von Bedeutung?

Im Rahmen der Absicherung vor Pflegeleistungen bei einer Heimunterbringung ist vor allem die finanzielle Absicherung von Bedeutung. Vor gesetzlichem Hintergrund können zur Begleichung von Pflegekosten alle Einkünfte und finanziellen Ressourcen des Pflegebedürftigen herangezogen werden. Das betrifft auch Familienmitglieder, wenn die Kosten die möglichen Mittel übersteigen.

Die private Pflegeversicherung als Ergänzung zur privaten Krankenversicherung muss in diesem Zusammenhang eine verlässliche Grundlage bilden.

Welche Leistungen müssen für eine Heimunterbringung zusätzlich abgesichert werden?

Zusätzliche Pflegeleistungen müssen nicht nur umfassend für Unterbringung, therapeutische Maßnahmen und Verpflegung versichert werden.

Die Notwendigkeit ergänzender Absicherung vor dem Hintergrund steigender Kosten trifft dabei nicht nur Kunden der privaten Krankenversicherung. Angebote für einer zusätzliche Absicherung von Pflegeleistungen oder Pflegetagegeldern stehen auch für gesetzlich Krankenversicherte bereit.

Zusatzabsicherung von Tagegeldern

Pflegetagegeld kann von jedem versichert werden. Die Höhe kann je nach Angebot und Versicherungsunternehmen an der jeweiligen Pflegestufe orientiert werden. Denn in der Regel steigen die Aufwendungen, je höher die Pflegestufe ist.

Zukünftig wird die Absicherung bereits ab Pflegestufe 0 nötig, auch falls dort noch keine Heimunterbringung erfolgen muss. Hintergrund ist die steigende Zahl von Erkrankungen an Demenz und Alzheimer, deren bereits pflegebedürftige Symptomatik meist unterhalb der 1. Pflegestufe bewertet wird, dennoch ggf. bereits aufwendig versorgt werden muss.