Heilmittel – Kostenerstattung in der PKV und GKV
Unter Heilmitteln verstehen die Krankenversicherungen medizinische Leistungen, die in der Regel nicht von Ärzten, sondern von staatlich geprüften Angehörigen der Heilberufe verabreicht werden. Zu dieser Gruppe zählen zum Beispiel Ergotherapeuten, Logopäden, Masseure oder Krankengymnasten.
Beschränkte Kostenerstattung seitens der GKV
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen haben nur noch bei bestimmten Erkrankungen ein Anrecht auf Erstattung der Heilmittelkosten. Außerdem ist die Zahl der Sitzungen meist beschränkt. Dies ist zum Beispiel bei Massageanwendungen der Fall. Zusätzlich verlangt die GKV von ihren Kunden häufig einen Kostenbeitrag. Dabei kann es sich um einen Fixbeitrag von 10 Euro je Anwendung oder eine 10-prozentige Übernahme der Behandlungskosten handeln.
Welche Kosten erstattet die PKV?
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Bei der Kostenerstattung von Heilmitteln unterscheiden sich die privaten Tarife sehr stark voneinander. Bei einem sogenannten Einsteigertarif müssen Sie davon ausgehen, dass sich Ihre Krankenkasse lediglich mit 75-80 % an den Behandlungskosten beteiligt. Normaltarife können jedoch auch zu 100 % alle Kosten übernehmen.
Jeder Privatpatient genießt auf jeden Fall den Vorteil, dass er sich seinen Therapeuten frei wählen kann. Zudem haben Sie die Möglichkeit, für einzelne Heilmittel unterschiedliche Kostenerstattungen zu vereinbaren. Wenn Sie sich im Einzelfall für eine höhere Selbstbeteiligung entscheiden, können Sie damit langfristig Ihre Beitragskosten senken.
Offener und geschlossener Katalog
Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden zwischen einem offenen und einem geschlossenen Heilmittelkatalog. Ein offener Katalog bedeutet, dass Ihr Versicherer alle Kosten für Heilmittel übernimmt, sofern die Erkrankung dies medizinisch notwendig erscheinen lässt. Ein geschlossener Heilmittelkatalog listet hingegen dezidiert alle Behandlungsformen auf, die erstattet werden. Nur diese können Sie später auch in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Erstattung wünschen. Die meisten Versicherungsgesellschaften verwenden das letztere Modell.
Heilmittel sind für jede Versichertengruppe wichtig
Ältere Menschen sind gewöhnlich auf Heilmittel angewiesen, wenn Sie nach einer Gelenk-Op eine Ergotherapie in Anspruch nehmen. Schlaganfallpatienten benötigen häufig eine intensive Betreuung durch einen Logopäden, um ihr Sprachvermögen wieder herzustellen. Arbeitende Menschen mit Rückenproblemen bekommen vom Arzt oft genug Massagen verschrieben. Auch junge, aktive Personen sind nicht vor einer Sportverletzung oder einem Unfall gefeit, die eine Behandlung beim Krankengymnasten nach sich ziehen können.