Heilbehandlung
Wie wird eine Heilbehandlung in der privaten Krankenversicherung gewährleistet?
In der Regel wird, wenn ein Patient beim Arzt wegen einer nicht der Vorsorge dienenden Behandlung vorstellig wird, eine Heilbehandlung begonnen. Der Begriff wird allgemein verwendet.
Je nach Umständen kann es eine Unterscheidung zwischen der Akutbehandlung (bspw. eine Operation) und der anschließenden Heilbehandlung geben. Im Allgemeinen wird jedoch umfassend von der Heilbehandlung gesprochen und alle Versicherungsleistungen beziehen sich darauf.
Zusätzlich neben der Heilbehandlung werden meist Leistungen zur Vorsorge und zur Reha nach Unfällen oder schweren Krankheiten versichert.
Ambulante Heilbehandlung
Grundlage für den Arztbesuch in der Praxis ist der Versicherungsumfang für die Heilbehandlung in der Ambulanz. Sie umfasst die Beratung durch den Arzt, die Diagnostik und Leistungen zur Therapie. Die Abrechnung findet im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte statt.
Teile der Heilbehandlung umfassen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Sie werden in der PKV auch separat versichert und können mit je spearaten Selbstbehalten ausgestattet werden.
Stationäre Heilbehandlung
Separat mit eigenen Leistungen versichert werden Aufenthalte im Krankenhaus. Zunächst wird nicht unterschieden, ob nach Notfällen oder auf Grund einer Therapie. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungsbereiche für die stationäre Heilbehandlung vor allem bei den wählbaren Zusatzleistungen. So kann für den Fall einer geplanten Heilbehandlung eine freie Krankenhauswahl durchaus wesentlich zur Optimierung von Behandlungsformen und Spezialisten entscheidend sein.
Solcherart Leistungen werden für die stationäre Heilbehandlung gezielt versichert:
- Wahl der Unterbringung (Einzel- oder Zweibett-Zimmer)
- Zugang zu alternativen Behandlungsmethoden
- Übernahme von Kosten für Belegärzte
- Chefarztbehandlung
- Transportkosten
- u.a.
Zahnmedizinische Heilbehandlung
Zahnmedizinische Leistungen werden meist separat versichert. Der Zahnarzt kann auch direkt ohne Überweisung oder vorheriger Konsultation des Hausarztes aufgesucht werden.
Die Heilbehandlung beim Zahnarzt stützt sich auf das versicherte Paket in der PKV. Besonders größere Eingriffe werden vor diesem Hintergrund oft mit einem gezieltem Kostenvoranschlag angegangen und machen die Behandlung entsprechend planbar.
Welche Leistungen gehören nicht zur Heilbehandlung
Reha- und Kur-Aufenthalte
Von der Heilbehandlung ausgenommen werden in den meisten Fällen Therapieformen, die zur körperlichen Rehabilitation zählen und Kur-Aufenthalte. In der PKV müssen diese Kosten einzeln versichert werden.
Dauerhafte Hilfsmittel
Zugang zu Hilfsmitteln bei chronischen Belastungen müssen in der Regel ebenfalls separat versichert werden. Sie sind nicht Teil einer Heilbehandlung, sondern sollen dem Kunden Einschränkungen in seinem Alltag vermindern helfen. Gehhilfen oder orthopädische Anfertigungen zählen z.B. dazu.