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Hebammenhilfe

Die Hebammenhilfe beinhaltet eine umfassende Beratung und Betreuung durch eine Hebamme während Schwangerschaft und Geburt. Sie können die Hilfe ab Feststellung der Schwangerschaft in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen übernehmen dann eine Vielzahl der anfallenden Behandlungskosten bis zur 12. Woche nach der Geburt. Allerdings unterscheiden sich die privaten Versicherungsanbieter darin, welche Leistungsansprüche im Detail erfüllt werden.


Übliche Leistungen

Als Schwangere dürfen Sie sich selbstverständlich eine Hebamme Ihrer Wahl suchen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Hebamme ein in Deutschland anerkanntes Examen vorweisen kann. Zu den Leistungen, die die Krankenkassen üblicherweise ersetzen, gehören:

  • Allgemeine Betreuung und Beratung während der Schwangerschaft (auch Hausbesuche)
  • Vorsorgeleistungen bis zum Erhalt des Mutterpasses
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Hilfeleistungen bei den Wehen
  • Wochenbettbetreuung
  • Stillzeit
  • Rückbildungsgymnastik

Welche Leistungen sind nicht üblich?

Geburtsvorbereitende Kurse für Frauen gehören zu den Standarderstattungen von Krankenkassen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie diesen Kurs zusammen mit Ihrem Partner aufsuchen wollen? In diesem Fall verweigern viele Gesellschaften die Kostenübernahme für die Begleitperson. Einige Versicherer bieten Ihnen allerdings eine Kostenerstattung für den Lebenspartner an. Bei solchen Extras sollten Sie also genau auf die Vertragsklauseln Ihrer Police achten.


Besonders wichtig: Erstattungen bei Geburt und nach der Entbindung

Die meisten Kosten fallen während der eigentlichen Entbindung und in den Wochen nach der Geburt an. Hier sollten Sie also dem Leistungsumfang Ihrer PKV-Police besonders viel Aufmerksamkeit schenken.

Die Erstattungen für die Entbindung bereiten gewöhnlich keine Probleme. Hier ist bis hin zum Kaiserschnitt oder einer Hausgeburt normalerweise alles von Ihrer Versicherung abgedeckt. Aber auch hier gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Enthält Ihr Vertrag eine Klausel, dass der Kaiserschnitt nur bei medizinischer Notwendigkeit abgedeckt ist? Diesen Punkt sollten Sie überprüfen.

Nach der Geburt fallen erfahrungsgemäß viele Behandlungen und Beratungen der Hebammenhilfe an. Folgende Punkte sollten deshalb in Ihrem Vertrag enthalten sein:

  • Beobachtung des Gesundheitszustands des Babys
  • Ernährungsberatung
  • Anleitung zum Stillen
  • Anleitung zur Säuglingspflege
  • Nabelversorgung
  • Wundheilungskontrolle nach Kaiserschnitt und anderen Komplikationen bei der Geburt
  • Gebärmutterkontrolle
  • Rückbildungsübungen
  • Beratungsgespräche zu anderen Themen wie Schutzimpfungen, Erziehung, Empfängnisverhütung etc.