Hausarzt
Diese Funktionen und Bedeutung hat der Hausarzt
Der Hausarzt ist in der Regel der Ausgangspunkt für medizinische und therapeutische Behandlungen. Entweder kann er direkte therapeutische Maßnahmen ergreifen, oder er überweist zielgerichtet an eine Fachabteilung oder einen Facharzt.
Der Hausarzt ist meist ein Allgemeinmediziner (unbeachtet von möglichen, vielschichtigen Zusatzqualifizierungen). Er untersucht auf einer breiten Basis Ursachen von Unwohlsein und Krankheitsanzeichen. Auf dieser Grundlage kann er qualifizierte Einschätzungen treffen, ob und welcher Facharzt eine weitere Diagnostik und Behandlung durchführen soll. Seine Expertise bestimmt die nächsten Schritte einer Behandlung.
Seine breiten Bewertungsmöglichkeiten versetzen den Hausarzt in die Lage, verschiedenste Symptome therapeutisch zuzuordnen. Er entscheidet gezielt über den weiteren Verlauf der Behandlung. Sie kann dabei sowohl allgemeinmedizinisch bei ihm selbst fortgesetzt werden oder von einem Facharzt übernommen werden.
Hausarzt-Vorbehalt in der privaten Krankenversicherung
Viele gesetzliche Kassen setzen den Besuch beim Hausarzt voraus, wenn eine weitergehende Behandlung erfolgen soll. Er stellt die Erstdiagnose und gibt an, ob und welcher Facharzt ggf. weitere Untersuchungen übernehmen soll.
Der Hausarzt-Vorbehalt bedeutet: Bei auftretenden allgemeinen Krankheitssymptomen muss zunächst der Hausarzt aufgesucht werden. Wird diese Regel verletzt, wird der Patient entweder selbst mit den Kosten konfrontiert oder der Facharzt erhält die Kosten für seine Behandlung, wenn er sie ohne entsprechende Überweisung durchgeführt hat, nicht von der Kasse erstattet.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Kostenerstattung konkret an diejenigen Leistungen gebunden, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Das bedeutet auch, dass der Hausarztbesuch an generell erster Stelle nicht unbedingt vorausgesetzt wird. Es kann je nach Tarif nach eigenem Ermessen ein Facharzt besucht werden, der dem ersten Anschein nach den Symptomen angemessen und naheliegend begegnen kann.
Vergünstigungen beim Hausarzt-Prinzip
Verschiedene Tarife in der privaten Krankenversicherung werden mit Vergünstigungen angeboten, wenn das Hausarzt-Prinzip vom Kunden dennoch eingehalten wird. Das heißt z.B.: Wenn der PKV-Kunde zunächst den Hausarzt aufsucht, bevor er die Behandlung beim Facharzt fortsetzt, erhält er 100% seiner Kosten erstattet, beim direkten Facharzt-Besuch jedoch z.B. nur zwischen 75% und 90%.
Ausnahme: Bestimmte Fachärzte
Unabhängig vom Hausarzt-Prinzip, wird von den Kassen und in der PKV gleichermaßen der direkte Facharzt-Besuch für bestimmte Ausnahmen erstattet bzw. überweisungsfrei entgolten.
Dazu zählen vor allem:
- direkte Besuche beim Gynäkologen
- Behandlungen beim Zahnarzt
- kinderärztliche Behandlungen
- in den meisten Fällen der unmittelbare Besuch beim Augenarzt
Davon unabhängig werden in der Regel Kosten für eine Notfallbehandlung von den meisten Kassen und Versicherungsunternehmen übernommen. In der PKV gilt jedoch auch hier ggf. ein Vorbehalt bestimmter vereinbarter Leistungen.
Welche Abweichungen ein Versicherungsunternehmen vom „Prinzip Hausarzt“ zulässt, sollte im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses geklärt und vertraglich explizit festgelegt werden.