Genesungsgeld in der PKV
Mitglieder einer PKV können ihren Versicherungsschutz um ein Genesungsgeld erweitern. Die Versicherung zahlt diesen Betrag tageweise nach einem stationären Krankenhausaufenthalt aus, sofern der Patient dann noch krankgeschrieben bleibt. Der Grund für den Krankenhausaufenthalt spielt normalerweise keine Rolle. Anders sieht die Sache aus, wenn Sie das Genesungsgeld im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen haben. Dann zahlt Ihr Versicherer nur, wenn die stationäre Aufnahme nach einem Unfall erfolgte.
An das Krankenhaustagegeld geknüpft
Bei einem Unfall oder einem leichteren operativen Eingriff kann es Ihnen passieren, dass Sie nur wenige Tage im Krankenhaus untergebracht sind und die meiste Zeit des Genesungsprozesses zu Hause verbringen. Damit in diesem Fall Ihr vereinbartes Krankenhaustagegeld nicht wirkungslos verpufft, ist es sinnvoll, diese Klausel um ein Genesungsgeld zu erweitern.
Mit anderen Worten: Sie können ein Genesungsgeld nur dann beziehen, wenn Sie zuvor ein Krankenhaustagegeld erhalten haben. Denn auch die Höhe des Auszahlungsbetrags ist an das Krankenhaustagegeld geknüpft. Sie können in Ihrem Vertrag festlegen, wie hoch Ihr Tagesgeld ausfallen soll.
Genesungsgeld: Wie lange zahlt die Versicherung?
Die Versicherer zahlen in der Regel nur bis zum 10. Tag der Krankschreibung 100 % des Krankenhaustagesgelds als Genesungsgeld aus. Wenn sie länger arbeitsunfähig bleiben, erhalten Sie meist nur noch einen Bruchteil dieser Summe.
Staffelzahlungen üblich
Die Versicherungsgesellschaften vereinbaren dazu meist Staffelzahlungen. Vom 11. bis zum 20. Tag der Krankschreibung gibt es noch 50 % des Betrags, danach nur noch 25 %. In den meisten Fällen ist nach 100 Tagen mit dem Genesungsgeld Schluss. Es sei jedoch angefügt, dass einige wenige Versicherer auch ein Genesungsgeld in voller Höhe über bis zu 150 Tage Krankschreibung anbieten. In diesem Fall sind allerdings die Prämien deutlich höher.
Mehrere Krankenhausaufenthalte
Ein Sonderfall kann eintreten, sofern Sie sich wegen derselben Erkrankung mehrfach stationär in ein Krankenhaus begeben müssen. Dann kann es Ihnen passieren, dass der Versicherer die gesamte Zeit als einen einzigen Krankenhausaufenthalt wertet. Für Sie hat diese Regelung keinen Nachteil, weil Sie ja für diesen Zeitraum das volle Krankenhaustagegeld erhalten. Sie sollten aber vor Vertragsabschluss sehr genau hinschauen, wir Ihr Versicherer diesen Punkt behandelt.