Generationenvertrag
Was ist der Generationenvertrag?
Der Generationenvertrag ist eine gedankliche Konstruktion.
Er soll bedeuten: Die aktuell wirtschaftlich tätige Generation sorgt beim Erwirtschaften der Kosten für soziale Leistungen für die Alten. Besonders im Zusammenhang mit der Erwirtschaftung von Renten spielt der gedachte Generationenvertrag eine Rolle.
Im weiteren Sinn beschreibt der Generationenvertrag eine Umlagefinanzierung von Kosten. Das bedeutet: Die Renten werden aktuell aus Beiträgen der beitragspflichtigen Bevölkerung gezahlt. Die rentenbeziehende Generation hat dafür Anwartschaften aus ihrem eigenen Erwerbsleben erwirtschaftet, während dessen sie selbst Leistungen für die vorhergehendeGeneration der Rentenbezieher erwirtschaftet hat.
Sozialwissenschaftlich wird dabei eine etwas weitere Fassung der Beschreibung eines „Generationenvertrages“ verwendet, als in der Definition der Verwaltungsbehörden. Die Verwaltungsbehörden beziehen den Ausgleich auf die arbeitende Generation und die rentenbeziehende Generation. Jugendliche und Kinder werden dem gegenüber von der sozialwissenschaftlichen Definition mit in die Beschreibung des “Generationenvertrages” einbezogen.
Welche Bedeutung hat der Generationenvertrag für die Kostenstruktur der Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung basiert wesentlich auf der Annahme eines Generationenvertrages, wenn es um den Ausgleich der Rentenleistungen geht. Aber auch die Krankenversicherung wird umlagefinanziert.
Die Umlagefinanzierung bedeutet: Die Leistungen, die von Bedürftigen oder Anspruchsberechtigten aktuell benötigt werden, werden in derselben Gegenwart durch eine Solidargemeinschaft erwirtschaftet. Die Finanzierung wird also nicht durch angesparte Vermögen gewährleistet, sondern immer von einer Verwaltung organisiert, die im Hintergrund die eingezahlten Beträge der arbeitenden Generation aufteilt.
Dabei verschwimmt im Bereich der Krankenversicherung die Anwendung des Begriffs „Generationenvertrag“, denn natürlich erhalten auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Leistungen, wenn sie erkranken.
Gemeint ist hier: Die Leistungen, die im Krankheitsfall übernommen werden, werden nicht ins Verhältnis gesetzt zu den tatsächlich eingezahlten Beiträgen. Sie werden auch dann noch erstattet, wenn die im bisherigen Leben eingezahlten Beiträge durch die übernommen Leistungen bereits „aufgebraucht“ worden wären. Die Bedeutung des Generationenvertrages trägt hier insoweit, als man statistisch annehmen kann, dass insbesondere Ältere einen höheren Bedarf an medizinischen Leistungen haben.
Eine individualisierte Berechnung der Beiträge für die Sozialversicherung findet nicht statt. Grundlegendes Kriterium ist das Einkommen.
Anpassungen des Leistungsausgleichs in der privaten Krankenversicherung
Die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich von der Kalkulation in der Sozialversicherung. Grundlage ist hier ein versicherungswirtschaftlich erstelltes Wirtschaftsmodell mit Risikoabwägung. Der Kunde der privaten Krankenversicherung leistet für die vereinbarten medizinischen Kosten, die ihm im Krankheitsfall erstattet werden. Die Berechnung der Tarife erfolgt auf Grund einer Abschätzung des individuellen Risikos und der individuellen Anforderungen des Kunden.
Der Generationenvertrag kann hier nur bedingt angewendet werden. Das Prinzip der Finanzierung ist nicht die Umlage, sondern ein Kapitaldeckungsverfahren. Das Versicherungsunternehmen prognostiziert für das Geschäftsjahr die erwarteten Ausgaben. Die Prognose fließt in die Beitragskalkulation ein. Grundlage für die Kostenerwartung ist das eigene versicherte Klientel.