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Gehaltsfortzahlung

Wer erhält eine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Gehaltsfortzahlung im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit, ist eine Leistung des Arbeitgebers an seine Angestellten und Arbeitnehmer. Basis ist entweder ein Anstellungsverhältnis auf Grundlage eines Tarifvertrages oder ein Anstellungsverhältnis, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von der Gehaltsfortzahlung profitiert. Das Anstellungsverhältnis ist in der Regel sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer ist damit meist in einer gesetzlichen Kasse versichert und erhält neben der Gehaltsfortzahlung auch ein Krankentagegeld, wenn die Gehaltsfortzahlung auf Grund der Dauer des Arbeitsausfalls beendet ist. Vor sozialgesetzlichem Hintergrund ist das in der Regel der 43. Krankheitstag.

Grundsätzlich kommen auch Kunden der privaten Krankenversicherung in den Genuss der Gehaltsfortzahlung. Allerdings nur, wenn ihrem Anstellungsverhältnis ein Arbeitsvertrag zugrunde liegt und ihre Absicherung in der privaten Krankenversicherung erfolgt, weil sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten. Angestellte werden dann frei in der Wahl ihrer medizinischen Absicherung und können in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Krankentagegeld nicht in der PKV

Ein wichtiger Unterschied besteht jedoch. Angestellte, die privat krankenversichert sind, erhalten nach dem 42. Krankheitstag keine anschließende Zahlung von Krankentagegeld durch die Krankenversicherung.

Das hat vor allem praktische Auswirkungen. Angestellte in der privaten Krankenversicherung müssen sich um die Leistung von Krankentagegeld selbst kümmern. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten dazu gezielte Leistungen im Rahmen ihrer Tarifgestaltungen an. Entweder ist die Leistung von Krankentagegeld bereits in einer Vollversicherung enthalten. Oder sie kann zusätzlich vereinbart werden.

Das Besondere: Die Konditionen für die Zahlung von Krankentagegeld als Nachfolge der Gehaltsfortzahlung, können selbst festgelegt werden. Ab wann und in welcher Höhe die Leistung erfolgen soll, legt der Kunde im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten weitgehend selbst fest.

Welche Alternativen bestehen zur Gehaltsfortzahlung für Selbstständige?

Selbstständige erhalten auf Grund ihres besonderen Status keine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Sie sind in ihr eigener „Einkommengeber“ und erhalten bei Verdienstausfällen keinen Ausgleich durch Dritte.

In der privaten Krankenvollversicherung können zum Ausgleich der fehlenden Gehaltsfortzahlung Zahlungen von Ausgleichsgeldern vereinbart werden. Je nach Versicherungsunternehmen können die Bezeichnungen variieren. Im Effekt handelt es sich jedoch immer um Tagegelder, die nach einer selbst bestimmten Krankheitszeit durch das Versicherungsunternehmen gezahlt werden.

Versorgungslücke beachten

Angestellte, die in der PKV abgesichert sind, benötigen den Ersatz für die Gehaltsfortzahlung erst ab dem 43. Krankheitstag. Selbstständige jedoch müssen in der Regel wesentlich schneller einen Ausgleich versichern, denn sie erhalten vom ersten Krankheitstag an keine Gehaltsfortzahlung.

Um die Höhe und den Beginn der Zahlungen angemessen bestimmen zu können, müssen Verdienstausfall und alle Kosten, die trotzdem gedeckt werden müssen, in Beziehung gesetzt werden.

Wichtig: In den meisten Angeboten zur Zahlung von Krankentagegeld, wird die Leistung unabhängig von Feiertagen oder Wochenenden für jeden ärztlich attestierten Krankheitstag erbracht. Achten Sie vor Abschluss auf limitierende Faktoren, wie Höchstleistungsdauer oder Selbstbeteiligungen. Sie können die Beiträge damit auf der einen Seite zwar senken, andererseits die Wirksamkeit des Krankentagegeldes wesentlich verschlechtern.

Auch bei Selbstständigen, die gesetzlich versichert sind

Im Krankheitsfall erhalten Selbstständige generell keine Gehaltsfortzahlung, unabhängig davon, wie sie versichert sind. Sind sie freiwillig gesetzlich versichert, kann ein Krankentagegeld bereits in den Leistungen enthalten sein. Meist jedoch nur auf freiwilliger Basis und meist in nicht ausreichender Höhe.

Selbstständige können durch separate Versicherungen den Ersatz der Gehaltsfortzahlung auch dann zusätzlich privat sicherstellen, wenn sie gesetzlich versichert sind. Gezielte Krankentagegeld-Versicherungen werden von privaten Versicherungsunternehmen angeboten.