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Gebührenordnung Ärzte

Was regelt die Gebührenordnung für Ärzte?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt, wie bestimmte medizinische Leistungen vom Arzt abgerechnet werden können. Die Gebührenordnung für Ärzte wird in Abstimmung von Ärztevertretern und Vertretern der privaten Krankenversicherung angepasst. Analog dazu bestehen die Leistungsbeschreibungen nach dem 5. Sozialgesetzbuch für gesetzliche Kassen.

Die Gebührenordnung für Ärzte listet alle möglichen Behandlungsformen auf. Sie werden nach einfachen und komplexen Behandlungsschritten unterschieden, wobei die Abrechnung für komplexe Behandlungen möglicherweise umschlossene einfache Behandlungsschritte mit berücksichtigt.

Welche Bedeutung hat die Gebührenordnung für Ärzte in der privaten Krankenversicherung?

Für Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) hat die Gebührenordnung für Ärzte insofern eine grundlegende Bedeutung, als sich die Tarife in der PKV auf den Leistungskatalog der Gebührenordnung für Ärzte beziehen.

Alle in der privaten Krankenversicherung abgebildeten Leistungen, lassen sich in der Gebührenordnung für Ärzte finden und werden danach abgerechnet.

Neben der unmittelbaren Abrechnung einer Leistung, wird für unterschiedliche Leistungen auch die Höhe des Honorars durch den versicherten Tarif bestimmt. So wird für bestimmte Behandlungen ein festgelegtes Vielfaches (in der Regel das 2- bis 4-fache, aber auch höher, über dem GOÄ-Satz) bestimmt und kann dann vom Arzt abgerechnet werden.

Die Gebührenordnung für Ärzte hat also eine zentrale Funktion bei der Abrechnung erbrachter medizinischer Leistungen in der PKV. Sie wird regelmäßig angepasst mit dem Ziel, jeweils aktuelle und moderne Behandlungsmethoden angemessen abrechnen und entgelten zu können.

Wie werden Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet?

Die Abrechnung zwischen Arzt und Krankenversicherung erfolgt auf Grundlage der jeweils erbrachten Leistungen. Den Rahmen dafür gibt die Gebührenordnung für Ärzte vor. Welche Gebühren und damit, welche Behandlungsmethoden der Arzt abrechnen kann, bestimmt der konkreter Vertrag des Kunden mit seiner privaten Krankenversicherung. Auf dessen Basis wird später der GOÄ entsprechend abgerechnet.

Die Rechnung geht dem Kunden zu, der sie in der Folge an das Versicherungsunternehmen weiterleitet und entsprechend erstattet bekommt.

Wichtig: Die Auflistung von Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte bedeutet nicht automatisch, dass die private Krankenversicherung diese Kosten auch trägt. Vielmehr besteht hier ein grundlegender Unterschied zwischen Tarifen und Leistungsübernahmen des jeweiligen Krankenversicherungsunternehmens, die zwischen Kunden und diesem Versicherungsunternehmen im Vertrag vereinbart werden, und der GOÄ, die grundsätzliche Abrechnungsstandards für die PKV festlegt.

Bestehen Zweifel, ob bestimmte Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden können, sollten Sie die Klärung mit dem Versicherungsunternehmen suchen. Ausschlaggebend ist die Police dafür, welche Leistungen in welcher Höhe abgerechnet werden können.

Auch für den abrechnenden Arzt ist der Tarif von Bedeutung damit er weiß, welche Leistungen er abrechnen kann.