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Familienversicherung

 

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehegatten und Kinder automatisch in der Familienversicherung mitversichert und genießen die gleiche Absicherung. Die PKV kennt das Prinzip der Familienversicherung nicht. Hier muss jede Person einzeln versichert werden. Für Kinder und Ehepartner sind jedoch meist ermäßigte Tarife erhältlich. Außerdem bieten einige private Versicherungsgesellschaften inzwischen Spezialtarife für Familien an, die sich am Prinzip der GKV orientieren.


Verfügbare Familientarife

Das Angebot an Familientarifen innerhalb der PKV ist derzeit allerdings noch arg begrenzt. Diese Tarife haben die Besonderheit, dass sich alle Familienmitglieder zu den gleichen Bedingungen versichern müssen. Auch die Gesundheitsüberprüfung mittels Fragenkatalog ist für jeden Angehörigen obligatorisch. Eine Ausnahme stellen neugeborene Kinder dar, die binnen zwei Monaten nach Geburt ohne Überprüfung angemeldet werden dürfen.

Problem Über- und Unterversicherung

In den meisten Fällen ist der gleiche Leistungsumfang für alle Familienmitglieder unproblematisch. Doch in einigen Situationen kann es sein, dass Sie entweder unter- oder überversichert sind. Beispiel Zahnbehandlung: Für Kinder spielt das Thema Zahnersatz nur in Ausnahmefällen eine Rolle. Für Erwachsene ist diese Kostenübernahme jedoch einer der wichtigsten Punkte innerhalb einer Krankenversicherung. Kinder benötigen hingegen häufiger eine kieferorthopädische Behandlung, die wiederum bei Erwachsenen eher selten vonnöten ist.

Nicht verheiratete Lebenspartner

Auch für Paare, die nicht verheiratet sind, kommt die private Familienversicherung infrage. Denn die GKV lässt eine Familienmitversicherung nur zu, wenn ein Trauschein vorliegt. Die PKV verhält sich in diesem Punkt oftmals etwas kulanter. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie sich prinzipiell von der Versicherungspflicht befreien können oder einer der Partner bereits PKV-Mitglied ist.


Einzelversicherung in der PKV

Wenn Sie jeden Familienangehörigen einzeln versichern, ist für die Kinder entscheidend, ob beide Elternteile der PKV angehören. In diesem Fall können Sie Ihren Nachwuchs ebenfalls privat versichern. Anders sieht die Sache aus, falls nur ein Elternteil PKV-Mitglied ist.

In diesem Fall ist der Versicherungsstatus Ihrer Kinder maßgeblich von der Höhe der Einkünfte der Eltern abhängig. Sofern Sie Hauptverdiener sind und der PKV angehören, können Sie Ihre Kinder entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Sollten Sie jedoch als Selbstständiger mit Ihrem Verdienst unterhalb der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, können Sie das Kind über den Partner in der Familienversicherung der GKV anmelden. Die gleiche Regelung tritt in Kraft, wenn Ihr Partner mehr verdient als Sie.

Einzelversicherung für Kind steuerlich absetzbar

Da Ihnen durch die Einzelversicherung zusätzliche Kosten entstehen, sind diese als Sonderausgaben auch steuerlich absetzbar. Mitunter kann dieser Vorteil eine günstigere Familienmitversicherung in der GKV wieder aufwiegen.