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Abrechnung von Fahrkosten in der Private Krankenversicherung

Als Fahrkosten gelten Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus entstehen. Privatpatienten können sich die Kosten für die Fahrt mit dem eigenen PKW, dem Taxi oder auch dem öffentlichen Personennahverkehr von ihrer privaten Krankenversicherung in vielen Fällen erstatten lassen.


Fahrkostenübernahme abhängig vom Tarif

Ob und in welchem Umfang die Kosten von der Versicherung übernommen werden, hängt maßgeblich vom Anbieter und dem vereinbarten Tarif ab. Voraussetzung ist in nahezu allen Fällen, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Problemlos erstattet werden üblicherweise alle Fahrten mit dem Krankenwagen bei Unfall oder Notfall.


Voraussetzungen für Abrechnung von Fahrkosten

Um Fahrkosten mit der privaten Krankenversicherung abzurechnen, müssen Belege über die entstandenen Kosten eingereicht werden. Handelt es sich um eine Fahrt mit dem Privat-PKW, ist ein entsprechendes Formular auszufüllen. Sinnvoll ist es immer, die Belege zur Fahrkostenerstattung zusammen mit den Rechnungen für die entsprechende ärztliche Behandlung einzureichen. Auf diese Weise ist für die Versicherung leicht nachzuvollziehen, dass die abgerechnete Fahrt tatsächlich im Zusammenhang mit einer Behandlung stand.