Fälligkeit Krankenversicherungsbeiträge in der PKV
Fälligkeit Krankenversicherungsbeiträge
Die Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen werden von den Arbeitgebern überwiesen. Der Fälligkeitstermin ist der Zahltag der Krankenkasse (Fälligkeit der Krankenversicherungsbeiträge). Dieser wird von der Krankenkasse festgelegt und dem Zahlungspflichtigen Unternehmer mitgeteilt. In der Regel handelt es sich um den 1. Werktag des Monats. Einige Firmen zahlen das Gehalt für die Mitarbeiter jedoch erst zur Monatsmitte aus und auch erst zu diesem Zeitpunkt steht der Gesamtbetrag fest, der überwiesen werden muss. In diesem Fall muss der Unternehmer am Zahltag eine Abschlagszahlung leisten. Dieser Abschlag orientiert sich in seiner Höhe an der zu erwartenden, fälligen Summe.
Zum Abrechnungszeitraum des Unternehmers müssen dann die Differenzbeträge nachgezahlt werden. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss seinen Beitrag selbst überweisen. Auch hier gibt es einen Fälligkeitstag, der dem Versicherten mitgeteilt wird und dieser muss sich selbst um eine pünktliche Überweisung bemühen. Überweist ein privat Versicherter seine Beiträge mehrfach in Folge nicht, so hat die private Krankenversicherung das Recht auf Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die offenen Beiträge darf der Versicherer jedoch bis zum Ende des Versicherungsschutzes noch verlangen.