Erziehungsurlaub
Gilt die private Krankenversicherung auch im Erziehungsurlaub?
Die private Krankenversicherung (PKV) sichert ihre Kunden grundsätzlich auch während der Erziehungsurlaubs ab. Sie gilt im gleichen Umfang für den Kunden selbst.
Für Mütter gilt in den ersten 6 Wochen bis 12 Wochen nach der Entbindung, je nach Tarif, ein erweitertes Leistungsspektrum im Rahmen der Mutterschaftshilfe.
Die Leistungen der bisherigen PKV gelten im Erziehungsurlaub in der Regel nur direkt für die versicherte Person. Das Kind muss selbst versichert werden, entweder unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung oder ebenfalls privat. Für die Zeit des Erziehungsurlaubs müssen für das Kind die vereinbarten Beiträge an die private Krankenversicherung entrichtet werden.
Was regelt das Gesetz für den Erziehungsurlaub während der Elternzeit?
Eine gesetzliche Regelung für die Vergünstigungen während des Erziehungsurlaubs gibt es nur für die gesetzliche Krankenversicherung. Kunden einer privaten Krankenversicherung müssen ihre Beiträge weiter leisten. Es gibt aber Ausnahmen.
Vertragliche Vereinbarung, gemessen am Elterngeld
Die häufigste Ausnahme ist die konkrete vertragliche Regelung. Verschiedene Versicherungsunternehmen eröffnen Ihren Kunden die Möglichkeit, während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei versichert zu bleiben. Ob sich die Beitragsbefreiung auf die gesamte Elternzeit bezieht oder begrenzt wird, regeln die Versicherungsunternehmen jedes für sich. Modelle von 3 Monaten bis 6 Monaten oder darüber hinaus werden angeboten.
In der Regel muss der Bezug von Elterngeld nachgewiesen werden. Anhand dessen wird die Beitragsbefreiung entschieden. Zur Gewähr muss in der Regel die Police beim betreffenden Unternehmen bereits über einen festgelegten Zeitraum hinweg bereits bestanden haben. Einige Konzerne geben vor, dass bei Abschluss des Tarifs die Schwangerschaft noch nicht bekannt gewesen sein darf.
Einzelne Versicherungsunternehmen zahlen nach Ablauf des Elterngeld-Bezugs im Anschluss für die Dauer des Elterngeld-Bezugs Beiträge zurück. So kann ein Kunde, der 4 Monate Elterngeld bezogen hat, nach Ablauf der 4 Monate beantragen, für die nächsten 4 Monate seine monatlichen Beiträge zurück zu erhalten.
Beitragsfreiheit im Mutterschutz
Eine Form der vereinbarten Beitragsbefreiung im Erziehungsurlaub ist die übergangsweise Befreiung von der Beitragsleistung während der Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes. Zwischen 12 und 16 Wochen beträgt diese Zeit und wird von einzelnen Anbietern generell antragslos beitragsfrei gehalten. Diese Regelung betrifft nur die versicherte Mutter. Für Partner und ggf. Kind müssen die Beiträge weiterhin geleistet werden.
Keine Beitragsbefreiung, aber Unterstützung bei der Geburt
Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten keine Beitragsbefreiung während der Elternzeit an. Alternativ zahlen einige Ihren Kunden eine Pauschale bei der Geburt eines Kindes. Die Beitragsleistung läuft jedoch ununterbrochen weiter.